Umfangreiche Änderung beim Aufenthaltsgesetz beschlossen

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Umfangreiche Änderung beim Aufenthaltsgesetz beschlossen

Beitragvon Martina » Sa 6. Apr 2013, 15:40

Unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beschlossen

Mit Datum vom 05.04. wurden umfangreiche Neuerungen in der Ausländergesetzgebung verabschiedet. Das Gesetz enthält umfangreiche Regelungen in Einklang mit der Europäischen Union und internationalen Gesetzgebung.

Ausländer, die mindestens 8 Jahre ihren Wohnsitz in der Türkei haben und sich mit Aufenthaltserlaubnis in der Türkei aufhalten, haben das Recht, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zu beantragen.

Mit der Aufenthaltserlaubnis wird künftig gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis erteilt werden.

Erstmals Asylrecht in der Türkei
Flüchtlinge, die Asyl in der Türkei erhielten, hatten bisher einen unklaren Aufenthaltsstatus, da es keine Asylgesetzgebung gab. Auch dies hat das türkische Parlament nun geändert. So erhalten Opfer von Menschenhandel künftig automatisch eine Aufenthaltserlaubnis von 30 Tagen. Flüchtlinge, bei denen die Gefahr besteht, dass sie in ihrem Heimatland in Gefahr sind, werden nicht mehr abgeschoben. Anerkannte, staatenlose Flüchtlinge erhalten eine Identifikationskarte, die ihnen einen Aufenthalt gewährleistet. Gegen eine evtl. Abschiebung kann ab sofort vor dem Verwaltungsgericht Einspruch erhoben werden.

Genauere Infos erhalten Sie im Türkis Magazin vom 15.04.2013 (und nein, das ist keine Verzögerungstaktik, ich habe etwa 24 Word-Seiten des Gesetzes zu übersetzen.... und da sind noch einige Bomben drin, versprochen :-) - deswegen geht das auch zuerst zum Anwalt.)
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Re: Umfangreiche Änderung beim Aufenthaltsgesetz beschlossen

Beitragvon Melaike » So 7. Apr 2013, 13:22

Danke Martina, dass sind ja sehr interessante Neuigkeiten.

Hättest Du eventuell einen link mit dem Textlaut in Türkisch?
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Re: Umfangreiche Änderung beim Aufenthaltsgesetz beschlossen

Beitragvon maviboncuk » So 7. Apr 2013, 22:01

Hallo Martina,

ab wann gilt das Gesetz?
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Re: Umfangreiche Änderung beim Aufenthaltsgesetz beschlossen

Beitragvon Bepi » Mo 8. Apr 2013, 11:34

Vielleicht ist der Artikel aus den deutsch-türkischen Nachrichten interessant.

http://www.deutsch-tuerkische-nachricht ... sylgesetz/

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Re: Umfangreiche Änderung beim Aufenthaltsgesetz beschlossen

Beitragvon Martina » Di 9. Apr 2013, 20:30

Das Gesetz ist noch nicht im Staatsanzeiger veröffentlicht, im Entwurf steht kein Datum - ich weiss also absolut nicht, wann es gilt.

Für Melaike: hier ist der Entwurf, der auch so abgenickt wurde: http://www2.tbmm.gov.tr/d24/1/1-0619.pdf
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Re: Umfangreiche Änderung beim Aufenthaltsgesetz beschlossen

Beitragvon Melaike » Mi 10. Apr 2013, 16:56

@Martina

Daanke!
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Re: Umfangreiche Änderung beim Aufenthaltsgesetz beschlossen

Beitragvon Bepi » Do 25. Apr 2013, 20:15

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Re: Umfangreiche Änderung beim Aufenthaltsgesetz beschlossen

Beitragvon Karo » Sa 27. Apr 2013, 18:59

Bei mir kommt beim E-Visum immer die Meldung "Ätsch! du brauchts kein Visum" :-)
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Re: Umfangreiche Änderung beim Aufenthaltsgesetz beschlossen

Beitragvon Martina » Sa 27. Apr 2013, 23:24

gilt ja auch im deutschsprachigen raum nur für Ösis und Schweizer!
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Re: Umfangreiche Änderung beim Aufenthaltsgesetz beschlossen

Beitragvon merhaber13 » Do 9. Mai 2013, 17:52

hallo martina, habe mit grossen interesse deinen beitrag gelesen. ich bin ab heute mitglied in diesen tollen forum. habe selber ein paar wichtige fragen auf den herzen. es btreffen mich und meinen mann steffen. wir möchten zwar erst im jahr 2020 in die türkei gehen, muss noch 7 jahre arbeiten, bis zur regelaltersrente. haben aber ganz viele wichtig fragen auf den herzen. wie machen es die deutschen rentner, ich denke mal angemeldet bleiben in deutschland, und zweitwohnsitz die türkei? wie ist es mit der krankenversicherung? mein mann bekommt bald pension und ich 5 jahre später die rente? gibt es was ganz entscheidenes was sehr wichtig ist für uns? haben zwar noch zeit, möchte aber jetzt schon beginnen, vorbereitungen zu treffen. ist die miete einer wohnung auf langzeit ein problem? bitte helft mir diese fragen zu beantworten. liebe grüsse merhaber13
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