wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Formalitäten, Rechtliches, Versicherungsfragen, Bank- und Geldangelegenheiten und anderer Papierkram....

Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon andreas » Fr 15. Mär 2013, 12:27

ERMANN hat geschrieben:Moin Moin,

ich verstehe das Thema nicht !

Seit 1993 lebe ich in der TR. Habe eine D Führerschein , bin ca 20 x kontrolliert worden und es gab NİE auch nur ein Problem.

Seit 2 Jahren habe ich 2 Paesse. Gegen eine Gebühr von 300 Euro bekam ich eine Urkunde, das ich die D Staatszugehörigkeit
nicht verliere.

Wo ist das Problem ?


Hallo Erdmann,
wie bekomm´ ich den zweiten, den türkischen Paß und somit die tr Staatbürgerschaft - und für so wenig Geld? Damit wären viel Dinge einfacher.
mfG
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon walter47 » Fr 15. Mär 2013, 17:34

[017.gif] Hallo Schlapser, Seltsam Nur das auf der Gefundenen Seite sofort auch eine E-Mail Adresse hinterlassen ist, der einem Kostengünstig weiter hilft
[155.gif] MfG Walter.
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Schlapser » Sa 16. Mär 2013, 09:26

Hallo Walter 47
wo liegt das Problem?
Man liest diese Info und fertig.Eine von Vielen
Nicht mehr u. nicht weniger.
Hab das mit der mail-Adresse schon gar nicht mehr gelesen.
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon bams » Di 26. Mär 2013, 21:36

wir haben eeeendlich unsere türkischen Führerscheine!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! FREU!!!!!!

War ein teueres 'Vergnügen': für 2 Führerscheine durften wir insgesamt 1.251,- TL bezahlen!!!!

Die Kosten:

- Passfotos: 20,- TL
- Notar: 171,- TL (mein dt. Führerschein war noch der alte rote, daher mussten wir dafür 2 Seiten bezahlen)
- Dolmetscher: 70,- TL
- Gebühren beim vergi dairesi: 778,- TL (333,60 pro Auto-Führerschein und einmal 110,- TL für Motorrad)
- Gebühren bei der Polis: 202,- TL (pro F.sch. 101,-)
- Kosten für EK 18: 10,-TL (mussten wir von einer Fahrschule besorgen und ausfüllen lassen)
- Gesundheitszeugnis und Blutgruppenkarte hier im Dorf im Saglik ocasi besorgt, kostete nix
- Führungszeugnis beim Gericht in Milas besorgen kostete auch nix

Der 'Hit' war: in Milas sagten sie uns immer wieder, dass sie uns den deutschen Führerschein bei Erhalt des türkischen abnehmen müssten .... nun waren wir nach der erfolgreichen Sammlung aller wichtigen Papiere gestern in Milas auf der Polis um unsere tr. Führerscheine zu beantragen.
Die Polizeibeamtin sagte - genau wie ihr Kollege vorher - dass sie unsere dt. Führerscheine einziehen müsse - ok, meinten wir - was bleibt uns anderes übrig????

Dann gab sie unsere T.C. No. ein und stellte fest, dass sie das nicht machen kann, sondern wir nach Mugla müssten - wir dachten nur [a010b.gif] [a010b.gif] [a010b.gif]

Heute waren wir in Mugla, haben unsere Führerscheine im 'nullkommanix' erhalten und unsere deutschen durften wir auch behalten - WOW!!!!!!!!!!!!!!!! YIPPEEEEEEEE!!!!!! FREU!!!!!! Könnte Luftsprünge machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Schlapser » Mi 27. Mär 2013, 08:55

Wie vorher gesagt
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon bams » Fr 29. Mär 2013, 23:06

Hi schlapser,

Du bist ein wahres 'Orakel' ... aber nachdem wir in Milas bei der polis (emniyet) DREI!!! mal gesagt bekamen, dass sie den deutschen Führerschein einbehalten, mussten wir das glauben ....
... aber nun ist ja alles gut ausgegangen

LG
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon alanyaauge » Do 18. Jul 2013, 23:45

Und das Internationale >Abkmmen über den Internationalen Führerschein von 1927< Signatarstaaten auch Deutschland und Türkei und immer noch gültig und in jeweiliges Nationalrecht transferiert: der fremde Führerschein verliert seine Gültigkeit nach 6 Monaten. Deutsche Leseweise: 6 Monate nach erstmaliger legaler Wohnsitzname. Türkische Leseweise ? noch immer und wie lange noch: 6 Monate nach der letzten Einreise.
Türkischer Führerschein kann nur empfohlen werden.
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon astra » Sa 18. Jan 2014, 17:30

Hallo Zusammen,

verstehe jetzt ehrlich gesagt nicht warum ihr alle den türk. Führerschein erwerbt.
In der PDF des deutschen Konsulats heisst es doch eindeutig:

---------------------
Das Konsulat bedankt sich bei Frau Rechtsanwältin Deniz Yıldırım für die Zusammenfassung
und Übersetzung der türkischen Vorschriften.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gem. § 40 der türkischen Straßenverkehrsordnung (Karayolları Trafık Kanunu md.40) und gem.§ 88
der Verordnung zur Durchführung der Straßenverkehrsordnung (Karayolları Trafik Yönetmeliği
md.88) dürfen sowohl die im Ausland lebenden türkischen Staatsangehörigen als auch ausländische
Staatsangehörige, in der Türkei mit einem im Ausland ausgestellten Führerschein fahren.

IN DER TÜRKEI LEBENDE DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE MIT DEUTSCHEM
FÜHRERSCHEIN
Ausländische Staatsangehörige, deren Aufenthalt in der Türkei nicht von vorübergehendem
Charakter ist, MÜSSEN stets eine beglaubigte Übersetzung des Führerscheins bei sich haben.
(§ 88 der Verordnung zur Durchführung der Straßenverkehrsordnung in Türkisch Karayollari
Trafik Yönetmeligi md.88). D.h. deutsche Staatsangehörige, die mit Aufenthaltserlaubnis in der
Türkei leben, müssen ihre Führerscheine nicht in türkische Füherscheine umtauschen, ABER
MÜSSEN eine notariell beglaubigte Übersetzung IMMER bei sich haben.

Es kann vorkommen, dass Polizeibeamte sich mit diesen Regelungen nicht auskennen und daher im
Falle eines Verkehrsunfalles, die Fahrer, die mit ausländischen Führerscheinen fahren, mit
unzutreffenden Äußerungen verunsichern, dass deren Führerscheine in der Türkei ungültig sind.
Deutsche Fahrer sollten versuchen, den Beamten höflich die Rechtsgrundlage zu erörtern. Falls die
Verständigung bzgl. der Gültigkeit des Führerscheins mit den einzelnen Polizeibeamten nicht möglich
sein sollte, sollten deutsche Fahrer höflich den Wunsch äußern, mit den Vorgesetzten zu sprechen.
Im Falle eines gefährlichen Verkehrsunfalles z.B. mit Todesfolge, werden Fahrer mit ausländischem
Führerschein rechtlich deswegen keine Nachteile haben.
------------------

Nach dieser Info reicht doch auch für Residenten immer der deutsche Führerschein mit Übersetzung.
Alles andere sind Falschinformationen.
Oder versteh ich etwas falsch ?
astra
 
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Keykubat » Sa 18. Jan 2014, 18:07

Oder versteh ich etwas falsch ?


Hallo astra,

nicht das was die freundliche Dame übersetzt hat......aber da geht es auch nicht um den
Titel dieses Threads der lautet:

wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren?

das ist etwas gaaanz anderes als zum Beispiel einen Mietwagen mit 07-NR-451 zu fahren....

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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon astra » Sa 18. Jan 2014, 18:30

Mit anderen Worten mit Mietwagen darf ich als Deutscher unbegrenzt mit meinem deutschen Führerschein in der Türkei fahren
(solange ich die Übersetzung dabei habe), auch wenn ich dort meinen Hauptwohnsitz habe.
Mit einem Auto mit MA-Kennzeichen darf ich das nur 6 Monate ?

Wo steht das bzw. woraus ergibt sich das ?
Die Info PDF des deutschen Konsulats macht diese Einschränkung nämlich nicht.
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