erben

Formalitäten, Rechtliches, Versicherungsfragen, Bank- und Geldangelegenheiten und anderer Papierkram....

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Beitragvon nika » Mo 26. Nov 2012, 18:00

ich hätte mal eine frage
was kann ich tun damit meine kinder falls mir etwas passier nicht so ein stress haben mit dem verkauf meines hauses
da meine tochter in texas lebt könnte sie nicht her fliegen
ich will aber es aber zu lebzeiten nicht abgeben
was ist wenn ich bei einem anwalt
eventuell eine beglaubigten vollmacht auf meinen sohn ausgestellt hinterlege die ihn zum verkauf berechtigt ?
und wenn das geht wie lange ist die gültig?
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Re: erben

Beitragvon Melaike » Di 27. Nov 2012, 12:16

Auf alle Fälle wäre es hilfreich ein notariell beglaubigtes Testament in türkischer Sprache zu haben. Mit einem ausländischen Erbschein dauert alles viel, viel länger.
Was eine Vollmacht und deren Dauer angeht, würde ich mich direkt an einen kompententen Rechtsanwalt wenden - der muss es am besten wissen.
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Re: erben

Beitragvon lutz » Di 27. Nov 2012, 20:07

Testament machen und gut ist.

Deine Erben müssen dann lediglich dein Testament in Türkisch übersetzen ( vereidigter Dolmetscher) lassen und vom Notar / Konsulat beglaubigen lassen!

Umschreibung, Verkauf usw...kann dann ein Makler ...oder ein Anwalt vollziehen. Der Anwalt ist die teurere Variante weil dieser sein Honorar nach dem Wert berechnet. :)
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Re: erben

Beitragvon nika » Mi 28. Nov 2012, 11:27

einen schönen guten morgen+danke für eure hilfe
also ist zu überlegen ob man gleich ein tetament in der türkei macht weil es ja nur um die hisige immobilie geht
nika
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Re: erben

Beitragvon Melaike » Mi 28. Nov 2012, 13:43

nika hat geschrieben:also ist zu überlegen ob man gleich ein tetament in der türkei macht weil es ja nur um die hisige immobilie geht
nika


Genau das meinte ich :) .
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Re: erben

Beitragvon oba2 » Do 29. Nov 2012, 20:06

nur mal grundsätzlich.

In der TR werden Immobilien nach türkischem Recht

und

alle anderen Besitztümer nach dem Recht des Heimatlandes vererbt.

Das sollte bei der Testamentserstellung unbedingt berücksichtigt werden.

Und ohne Erbschein ist da selten was zu machen.

hG

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