Auswandern in Altersteilzeit

Formalitäten, Rechtliches, Versicherungsfragen, Bank- und Geldangelegenheiten und anderer Papierkram....

Auswandern in Altersteilzeit

Beitragvon Sally2008 » Sa 1. Sep 2012, 16:51

Hallo,

mein Mann und ich möchten nach Alanya ziehen, soweit haben wir uns auch schon Informiert wegen des Ikamets, nun stellt sich uns nur die Frage wie es sich bei der Altersteilzeit verhält..
Mein Mann ist in seiner passiven Zeit und erhält bis August 2013 noch sein Gehalt ab 1 September dann die Rente, wir würden aber gerne schon vor September 2013 umziehen, nur stellt sich die Frage wie ist das dann mit dem Ikamet.
Einen Rentenbescheid hat er ja noch nicht, würde als Nachweis das ein festes Einkommen vorhanden ist auch der Altersteilzeitvertrag akzeptiert für die Aufenthaltserlaubnis..?

Vielleicht ist ja schon jemand von euch in der Altersteilzeit Ausgewandert..!
Würde mich freuen wenn jemand Infos hat.

Liebe Grüße
Sally 2008
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Re: Auswandern in Altersteilzeit

Beitragvon Martina » Sa 1. Sep 2012, 18:43

Nachweisliches Einkommen ist nachweisliches Einkommen. Woher es kommt, ist egal.

LG

Martina
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Re: Auswandern in Altersteilzeit

Beitragvon Yilmaz » Sa 1. Sep 2012, 20:39

Halle Sally,
du sprichst/schreibst von Altersteilzeit und Gehalt.
Daher gehe ich davon aus, dass er staatlicher Bediensteter ist (Beamter/Angestellter im öff. Dienst).
Ihr solltet zunächst mal die Frage bei der zuständigen Besoldungsstelle/Pensionskasse klären, ob die Pension auch
ins Ausland gezahlt wird bzw. ob sie auch zahlen wenn der Wohnsitz endgültig ins Ausland verlagert wird.
Es kann sein, dass ein Wohnsitz (der zur Versteuerung (Krankenkasse/Beihilfe) im Inland weiterhin
benötigt wird.

Gruß
Yilmaz
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Re: Auswandern in Altersteilzeit

Beitragvon Sally2008 » Sa 1. Sep 2012, 21:43

Hallo,

erstmal Danke Martina & Yilmaz

Nein mein Mann ist kein Beamter, er ist Abteilungsleiter in der Freizeitbranche, und ja ich habe von Gehalt geschrieben..aber es ist in dem fall Lohn.
Wir werden vorerst noch in Deutschland angemeldet bleiben, von daher behalten wir auch unsere Konten in Deutschland, aber sein Arbeitgeber hat auch kein Problem damit notfalls das Geld in die Türkei zu überweisen, da viele aus der Firma noch wärend der Altersteilzeit Ausgewandert sind von den Kollegen, nur haben die eher noch wärmere gefilde aufgesucht wie Thailand :)

Lieben Gruß
Sally2008
 
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Re: Auswandern in Altersteilzeit

Beitragvon Pascha » Sa 1. Sep 2012, 23:08

Hallo Sally2008,
zu Martina: Nein so einfach ist es m.E. leider nicht! (Nachweisliches Einkommen ist nachweisliches Einkommen. Woher es kommt, ist egal). Arbeitseinkommen ist nicht genug. Arbeitgeber könnten insolvent werden, etc.
Die türkischen Behörden verlangen Sicherheiten (Bankkonto, oder Rentenbescheid!)
Die deutsche Rente wird ungekürzt -wenn gewünscht- auf ein türkisches Konto in Euro überwiesen.
Wegen der Krankenkasse empfiehlt sich ein Gespräch mit der deutschen Krankenkasse vor Ort in Deutschland. Jede KK regelt das nach der eigenen Satzung.
In der Türkei gibt es eine Pflichtversicherung bei der SGK für jeden Ausländer, der keine geeignete Versicherung nachweisen kann.
Die Türkei hat rückwirkend zum 1. Januar 2012 ein Gesetz zur Pflicht-Krankenversicherung namens "Sozialversicherungs- und universales Krankenversicherungsgesetz" [UHI] eingeführt. Es betrifft alle Ausländer, die seit Jahresanfang bereits mehr als ein Jahr in der Türkei leben.
Ein eventuelles Problem mit der Rente sehe ich nicht.
Sie können doch 90 Tage visumfrei in der Türkei wohnen und dann vor Ort das Ikamet beantragen. Damit sollte das Problem erledigt sein.
Von wegen Sally2008 in wärmere Gefilde, kommen Sie erst einmal nach Side/Alanya. Im Sommer kann es leicht wärmer sein, evtl. bis fast 50° Celsius, das wird ja wohl reichen!
Freundliche Grüße aus Side, Pascha.
Zuletzt geändert von Pascha am So 2. Sep 2012, 23:10, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Auswandern in Altersteilzeit

Beitragvon Martina » So 2. Sep 2012, 00:05

Das liegt am Beamten, wie er das sieht, KANN sein, muss aber nicht. Bei Ehepaaren mit einem Einkommen muss übrigens die Heiratsurkunde noch vorgelegt werden.

Die Pflichtversicherung kommt nur bei Türken zum Tragen, Ausländer unterliegen NICHT der Versicherungspflicht. Das hat die Botschaft mitgeteilt (und zwar nicht nur die Deutsche) und wurde von der SGK (die heisst auch nicht mehr SEK) in Alanya bestätigt. Nicht versicherte Ausländer, die sich mindestens ein Jahr bereits mit Aufenthaltserlaubnis in der Türkei aufhalten und keine Adresse mehr im Heimatland haben, können sich FREIWILLIG bei der SGK versichern. Kostenpunkt ca. 220 TL/Monat, Ehepartner und Kinder bis zum 18. LJ sind dabei kostenlos mitversichert, wenn sie auch eine Aufenthaltserlaubnis haben und sich länger als ein Jahr in der Türkei aufhalten.
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Re: Auswandern in Altersteilzeit

Beitragvon Keykubat » So 2. Sep 2012, 11:28

Moin allerseits,

und speziell an die auswanderwilligen......

ein Jahr kann sehr laaang sein und man kann deswegen auch eine ganze Menge tun während dieser Zeit.

Ikamet beantragen mit momentanen Gehalt- Lohnzettel, Wohnung kaufen/mieten mit der Krankenkasse reden was man am besten macht
wenn man auf Dauer oder nur halb oder zeitweilig "auswandert".

Es ist bei jeder Konstellation etwas anders....

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