Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
Wir haben eine Eigentumswohnung in einem 10-Parteien-Haus. Ein Eigentümer will seine Wohnung verkaufen und hat ein großes Verkaufsschild von außen angebracht.
Meine Fragen:
- muss man das dulden
- benötigt der Eigentümer nicht die Zustimmung der Verwaltung/des Vorstandes
- gibt es hierzu generelle Vorschriften
Letztlich muss man ja festhalten, dass so ein Verkaufsschild nicht gerade förderlich ist für das gesamte Haus. Zudem hat die Eeigentümerversammlung beschlossen, dass Änderungen an der Hausfassade generell genehmigt weerden müssen (wie z.B. Balkonverglasung)
Danke für hilfreiche Anmerkungen
Gruss Uwe