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Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

BeitragVerfasst: Di 11. Okt 2011, 15:05
von Mobbi3333
Ich bitte um Nachsicht wenn die Frage schon gestellt und beantwortet worden ist, ich kann sie jedenfalls weder im Forum noch anderswo finden.

Angenommen ich wandere in die Türkei aus und beantrage ein 1 Jahreskamet beim Hamburger Konsulat. Dafür muss ich ja ein gewisses Kapital nachweisen, z.B Sparbuch bei einer deutschen Bank. So weit so klar.

Aber wie sieht es aus wenn ich in der Türkei die Verlängerung beantrage? Möchte die Behörde den Nachweis ZWINGEND von einer türkischen Bank sehen oder reicht ihnen ein deutsches Sparbuch bzw. Kontoauszug, oä.?

Re: Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

BeitragVerfasst: Di 11. Okt 2011, 15:11
von Micha
1.Tapu stellt auch ein gewisses Kapital dar.
Ob eine Deutsche Bank als Nachweis reicht kann ich Dir nicht sagen denn auch wenn du das Ikamet in Hamburg beantragst, ausgehändigt bekommst du es in der Türkei. Nach der Bewilligung in Hamburg kommt ein Aufkleber in deinen Pass und damit hast du 4 Wochen Zeit bei der Ausländerpolizei in Alanya bzw wenn du in Antalya bleibst dort vorstellig zu werden.

Nur wenn ich ein Ikamet beantrage mache ich das gleich für 3 Jahre dann brauche ich nicht jees Jahr den Aufriss wiederholen. Die Kosten sind im Verhältnis die selben.

Re: Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

BeitragVerfasst: Di 11. Okt 2011, 15:51
von Mobbi3333
Micha hat geschrieben:1.Tapu stellt auch ein gewisses Kapital dar.
Ob eine Deutsche Bank als Nachweis reicht kann ich Dir nicht sagen denn auch wenn du das Ikamet in Hamburg beantragst, ausgehändigt bekommst du es in der Türkei. Nach der Bewilligung in Hamburg kommt ein Aufkleber in deinen Pass und damit hast du 4 Wochen Zeit bei der Ausländerpolizei in Alanya bzw wenn du in Antalya bleibst dort vorstellig zu werden.

Nur wenn ich ein Ikamet beantrage mache ich das gleich für 3 Jahre dann brauche ich nicht jees Jahr den Aufriss wiederholen. Die Kosten sind im Verhältnis die selben.


Das mit dem Tapu weiss ich, allerdings weiss ich nicht wie lange es dauert bis wir "unsere" Wohnung zum kaufen gefunden haben. Wird sicher etwas dauern.

Wir würden auch gleich für mehrere jahre beantragen, das mit dem Jahr war nur ein Beispiel. Deshalb die ursprüngliche Frage. Für uns wäre wirklich interessant zu wissen ob wir einige Teile unseres Kapitals transferieren müssen oder nicht.

Re: Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

BeitragVerfasst: Mi 12. Okt 2011, 16:14
von Karolina
Hallo Ihr Lieben,
zur Verlängerung des Ikamets kann ich nur sagen, dass es wohl auf die Laune des Beamten ankommt, was er für Unterlagen haben will. Mein Mann hat das erste Ikamet problemlos erhalten (4 Jahre, da der deutsche Reisepass nur noch so lange gültig war). Bei der Verlängerung wollte die Behörde plötzlich außer dem Bankbuch (türkische Bank in Alanya) noch einen Mietvertrag sehen, da das Haus auf meinen Namen im Tapu eingetragen ist. Es musste im Mietvertrag auch eine fiktive Miete eingetragen werden, was natürlich totaler Unsinn ist, welcher Ehemann zahlt schon Miete an seine Ehefrau. Nachdem mein Mann mit Dolmetscher X mal bei der Ausländerbehörde war, bekam er dann den Abholschein. Dieses Mal eine Neuerung, die Verlängerung entfällt, wenn das Ikamet nicht innerhalb eines Monats abgeholt wird (wir wollten aber schon nach 1 Woche nach Hause) und die gezahlte Gebühr verfällt ebenfalls. Nur durch Vermittlung eines türkischen Bekannten, der in der Partei ein "höheres Tier" ist, konnten wir das Ikamet vor unserer Abreise noch abholen. Insgesamt war das Ganze ein Riesenärger und ich habe keine Lust, ebenfalls ein Ikamet zu beantragen. Ich habe festgestellt. dass ich nach 5 Wochen wieder reif für Deutschland bin. Schade eigentlich, wir haben uns das Leben dort anders vorgestellt und ich meine, dass es vor 6 Jahren auch noch anders war.
Zur eigentlichen Frage: Man muss wenn man keine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus hat, einen Mietvertrag vorlegen.
Viele Grüße
Karolina
Viele Grüße

Re: Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

BeitragVerfasst: Mi 12. Okt 2011, 16:26
von Micha
Eigentlich nicht habe ich jedenfalls in den ganzen Jahren nicht gehört.
Als Ehepaar kann man auch zusammen ein Ikamet haben, ist aber nur sinnvoll wenn
man eh zusammen kommt und wieder geht.

Re: Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

BeitragVerfasst: Mi 12. Okt 2011, 20:21
von Bepi
Kann man das irgendwo nachlesen Micha ?

Re: Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

BeitragVerfasst: Do 13. Okt 2011, 10:40
von Mobbi3333
Erstmal danke an alle für die Beiträge.

Ist eventuell noch jemand im Forum der die Frage ob es eine türkische Bank sein MUSS konkret beantworten kann?

Re: Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

BeitragVerfasst: Fr 14. Okt 2011, 00:21
von royfox
Hallo Mobbi4x3
Wenn du in die Türkei auswanderst, bist du dann Rentner? Es ist tatsächlich so, daß man bei der Beantragung und/oder Verlängerung des Ikamets, das Tapu braucht oder einen Mietvertrag. Wenn man Rentner ist reicht die begläubigte türkische Übersetzung der Rentenbescheinigung. Ist man kein Rentner muß man 300Dollar pro Monat nachweisen können, d.h. pro Jahr 3.600 Dollar oder für 5 Jahre 18.000 Dollar oder ca. 27.000 € auf einem türkischen Bank. "Früher" hat für's Ikamet eine Kopie der Kreditkarte oder der EC Karte gereicht, beide Karten konnten dann auch von einem deutschen Bank sein. Diese Zeiten sind endgültig vorbei.

Nachlesen kann man hier (fast) gar nichts, es sei denn man liest türkisch.

Gruß
Royfox

Re: Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

BeitragVerfasst: Fr 14. Okt 2011, 10:25
von Mobbi3333
royfox hat geschrieben:Hallo Mobbi4x3
Wenn du in die Türkei auswanderst, bist du dann Rentner? Es ist tatsächlich so, daß man bei der Beantragung und/oder Verlängerung des Ikamets, das Tapu braucht oder einen Mietvertrag. Wenn man Rentner ist reicht die begläubigte türkische Übersetzung der Rentenbescheinigung. Ist man kein Rentner muß man 300Dollar pro Monat nachweisen können, d.h. pro Jahr 3.600 Dollar oder für 5 Jahre 18.000 Dollar oder ca. 27.000 € auf einem türkischen Bank. "Früher" hat für's Ikamet eine Kopie der Kreditkarte oder der EC Karte gereicht, beide Karten konnten dann auch von einem deutschen Bank sein. Diese Zeiten sind endgültig vorbei.

Nachlesen kann man hier (fast) gar nichts, es sei denn man liest türkisch.

Gruß
Royfox



Genau die Informationen die ich suchte, vielen Dank Royfox.

Re: Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

BeitragVerfasst: Fr 14. Okt 2011, 12:16
von Melaike
royfox hat geschrieben:Hallo Mobbi4x3
Wenn du in die Türkei auswanderst, bist du dann Rentner? Es ist tatsächlich so, daß man bei der Beantragung und/oder Verlängerung des Ikamets, das Tapu braucht oder einen Mietvertrag. Wenn man Rentner ist reicht die begläubigte türkische Übersetzung der Rentenbescheinigung. Ist man kein Rentner muß man 300Dollar pro Monat nachweisen können, d.h. pro Jahr 3.600 Dollar oder für 5 Jahre 18.000 Dollar oder ca. 27.000 € auf einem türkischen Bank. "Früher" hat für's Ikamet eine Kopie der Kreditkarte oder der EC Karte gereicht, beide Karten konnten dann auch von einem deutschen Bank sein. Diese Zeiten sind endgültig vorbei.

Nachlesen kann man hier (fast) gar nichts, es sei denn man liest türkisch.

Gruß
Royfox


Sorry, habe eine blöde Frage. Ist der Eurobetrag irgendwo gesetzlich festgelegt oder handelt es sich hier um einen Umrechnungsfehler?
18.000 USD wären meiner Rechnung nach ja nur ca 13.000 Euro.