Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

Formalitäten, Rechtliches, Versicherungsfragen, Bank- und Geldangelegenheiten und anderer Papierkram....

Re: Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

Beitragvon Birgit » Mi 19. Okt 2011, 22:43

@Anette: Das "wirklich Schwierige" war der Sehtest; ich musste doch tatsächlich halbe Meter große Buchstaben auf der anderen Straßenseite erkennen - oh mann. Das Ganze war eine Farce. Aber mehr fällt wirklich nicht an.
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Re: Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

Beitragvon Annette » Do 20. Okt 2011, 10:32

Komisch, ich habe da auch schon anderes gehört, Sehtest beim Augenarzt, noch eien andere Untersuchung bzw Gesprach mit einem anderen Arzt, Gang zur Polizei, Gang zum Gericht, Besuch der Fahrschule (1 Probefahrt mit Fahrlehrer) und dann erst die Umschreibung und alles zusammen mit Kosten von zwischen 200 und 700 TL!!!
Wie können die das dann für 50 TL anbieten???????
noch fragendere Grüsse
Annette
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Re: Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

Beitragvon Micha » Do 20. Okt 2011, 10:44

Wenn ich es richtig verstehe sind die 50 TL denen ihr Honorar.
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Re: Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

Beitragvon Annette » Do 20. Okt 2011, 11:15

wenn ich nachdenke dann verstehe ich das ja auch so, aber so wie es da steht kann man das auch schnell missverstehen! oder bin ich einfach nur zu blond?? bzw mal wieder nicht auch 100%?????
lg
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Re: Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

Beitragvon royfox » Do 20. Okt 2011, 13:18

Hallo alle zusammen!

Bin zwar nicht blond, sondern grau, das ist wahrscheinlich noch viel schlimmer! Die Antwort fand ich auch misverständlich, falls "Honorar" geht der Laden-Mensch dann auch für dich zum Bluttest???. Falls es wirklich nur eine Übersetzung ist, dann hat der Laden-Mensch überhaupt keine "Rennerei" es sei denn er ist kein beglaubigter Dolmetscher und muß zu einem rennen. Warum braucht der für eine Übersetzung einen Augentest? Bitte um Aufklärung....denke daran, bin zwar nicht blond aber usw.

Die Führerscheinfrage wurde schon X-Mal durchgekaut hier im Forum, auch beim Sprechtag des deutschen Konsuls hier in Alanya, wird immer wieder diese Frage gestellt und immer wieder kommt die gleiche Antwort:" eine beglaubigte Übersetzung des deutschen Führerscheins wird von der Polizei anerkannt, so steht das auch in der türkischen Strassenverkehrsordnung" Aber....falls man einen Unfall baut, wird der gegnerische Anwalt argumentieren, daß man - weil man keinen türkischen Führerschein hat von den türkischen Verkehrsregeln (gibt es dann welche?) keine Ahnung hat und somit praktisch ohne Führerschein unterwegs ist.

Es wurde auch noch gefragt ob für eine Verlängerung oder Neu-Beantragung des Ikamets der Rentennachweis genügt oder ob noch Kapital nachgewiesen werden muß, nein, der beglaubigte Übersetzung des Rentennachweises genügt.

Viel Spaß heute!
Royfox
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Re: Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

Beitragvon arcobaby » Do 20. Okt 2011, 15:34

Für den Führerschein braucht man auch die Blutgruppenbestimmung vom Arzt, denn die Blutgruppe wird im Führerschein eingetragen.
Kein Spass ohne Fun. (Hahaha)
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Re: Frage zum Ikamet Kapitalnachweis

Beitragvon Birgit » Fr 21. Okt 2011, 09:31

Also die 50 TL sind lediglich das Honorar, für das man einen Haufen Rennerei abgenommen kriegt. Alles in allem hat mein türkischer Führerschein 600 TL (incl. Honorar) gekostet.

Grüßlies, Birgit
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