Bestimmungen von Flüssigkeiten im Handgepäck ändern sich

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Bestimmungen von Flüssigkeiten im Handgepäck ändern sich

Beitragvon Yilmaz » Fr 22. Apr 2011, 10:21

BITTE GENAU LESEN, besonders in Bezug auf die Zeit-/Jahresangaben:


Rasierschaum, Handcreme und Whisky gehören zu den Flüssigkeiten und Substanzen mit schaum- oder gelartiger Konsistenz (sog. Liquids, Aerosols and Gels = LAG ( LAG schließen Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen (u.a. Suppen) sowie Streichkäse/-wurst, Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm und Rasierschaum ein) ], für deren Mitnahme im Handgepäck seit 2006 gesonderte Regelungen im Flugverkehr gelten.

Allerdings hat die Europäische Union (EU) im Bewusstsein, dass die Methoden und Technologien zum Aufspüren flüssiger Sprengstoffe stets weiterentwickelt werden, im vergangenen Jahr eine schrittweise Aufhebung der bislang begrenzten Mitnahmemengen von LAG beschlossen.



Zwischenzeitlich wurden Geräte entwickelt, die Flüssigsprengstoffe erkennen. Nach einer Erprobungs- und Zertifizierungsphase durch die Forschungs- und Erprobungsstelle der Bundespolizei in Lübeck sind diese Detektionsgeräte zugelassen worden und werden ab 29. April 2011 an deutschen Flughäfen eingesetzt.

Der 1. Schritt muss bis spätestens 29. April 2011 in allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt sein und sieht zunächst die Aufhebung der Flüssigkeitsbeschränkung nur für umsteigende Fluggäste vor, die Ihren Flug außerhalb der EU starten.

Das heißt, dass diese Fluggäste LAG dann unabhängig von der Volumenmenge im Handgepäck mitführen dürfen. Allerdings müssen sie mittels eines Kassenbeleges nachweisen, dass diese LAG innerhalb der vorausgegangenen 36 Stunden ausschließlich im Sicherheitsbereich hinter der Bordkartenkontrolle des Flughafens oder an Bord eines Nicht-EU-Luftfahrzeuges erworben wurden. Zusätzlich müssen die LAG in einem manipulationssicheren und unbeschädigtem Sicherheitsbeutel, dem so genannten „security tamper evident bag “ (STEB), verpackt sein.

Fluggäste, die von einem EU-Flughafen aus weiterfliegen wollen, müssen ihren STEB unaufgefordert an der Sicherheitskontrolle vorzeigen. Die in dem STEB befindlichen LAGs werden einer gesonderten Kontrolle unterzogen.


Darüber hinaus dürfen auf allen Flügen, die in der EU starten (auch auf Inlandsflügen) Flüssigkeiten in geringen Mengen durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden:

■Alle Behältnisse bis max. 100 ml Fassungsvermögen müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Klarsichtbeutel verpackt sein!
■Ein Beutel pro Fluggast!
■Der Beutel muss vollständig geschlossen sein!
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Insulin und Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des 1-Liter-Klarsichtbeutels transportiert werden. Der Bedarf der Medikamente muss glaubhaft nachgewiesen werden; ausreichend dafür ist z.B.ein Rezept. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle gesondert vorgelegt werden.

Der 2. Schritt sieht ab dem 29. April 2013 in allen EU-Mitgliedsstaaten eine komplette Aufhebung der Flüssigkeitsbeschränkung für alle abfliegenden Fluggäste vor. Voraussetzung dafür sind zuverlässige Kontrollverfahren zur Detektion von LAG.
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Re: Bestimmungen von Flüssigkeiten im Handgepäck ändern sich

Beitragvon Yilmaz » Sa 30. Apr 2011, 10:53

Pressemitteilung der Bundespolizeipräsidiums vom 29.04.2011:

Angekündigte Änderungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten werden bis auf Weiteres nicht umgesetzt

Entgegen den bisherigen Verlautbarungen der Bundespolizei wird die Umsetzung der VO (EU) Nr. 297/2010 zum 29. April 2011 hinsichtlich der teilweisen Aufhebung der Flüssigkeits­beschränkung (Duty-Free-Flüssigkeiten aus Drittstaaten) auf Bitten der EU-Kommission bis auf Weiteres ausgesetzt.

Damit tritt im Ergebnis zum 29. April 2011 im Hinblick auf die Flüssigkeits­beschränkung keine Änderung ein.
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