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Villa kaufen und was dann?

BeitragVerfasst: Di 25. Jan 2011, 19:00
von willym
Grüß Gott an alle!

wenn wir uns für ein Objekt entschieden haben, wird von einem Makler ein Kaufvertrag erstellt. Soweit so gut.
dann erfolgt die Überprüfung durch das Amt in Izmir und nach Vorliegen der Unbedenklichkeitsurkunde kann der Eintrag ins Grundbuch erfolgen und die Tapu ausgestellt werden. Das habe ich alles verstanden. Aber wie ist der Weg dorthin in puncto Bezahlung?
Wie war das bei euch?
Vorauszahlung - wie viel? Gibt's eine entsprechende Absicherung?
Wann der Restbetrag?
Warte gespannt auf eure Erfahrungen und Antworten.

Grüße

Willy M.

BeitragVerfasst: Mi 26. Jan 2011, 00:58
von oba
normalereise fordern Makler eine Anzahlung. Die Höhe sollte möglichst gering gehalten werden. Das ist Verhandlungssache, erst mal drauf bestehen, den Kaufbetrag bei der Tapuübergabe auszuhändigen.

So machen es die meisten Türken.

Absicherung kann problermatisch sein. Ein Schuldeintrag ins Tapu (alt)kann hilfreich sein.Irgendwelche Verträge bei Notaren oder Rechtsanwälten bringen im Streitfall meist nix.

Bankhinterlegung oder Anderkonto sind auch Möglichkeiten.

Ansonsten ist Immobilienkauf eben auch eine Vertrauenssache.

Vor dem Verkauf auch immer überprüfen, ob der Verkaufer auch Eigentümer ist und das Objekt schuldenfrei ist und ob eine Einzugserlaubnis vorliegt.

hG

Reiner

BeitragVerfasst: Mi 26. Jan 2011, 09:38
von Millinger
Anderkonto gibt es dort nicht, jedenfalls nicht in der Form, wie man es hier kennt.
Notar bringt sehrwohl was, zumindest ist das Verkaufsversprechen dann nicht mehr anzuzweifeln.
Zug um Zug ist wohl die praktische Lösung. Kleine Anzahlung, Tapuumschreibung und dann wirklich Geld gegen Urkunde oder andersrum. Bei gebrauchten Immos unbedingt aufs Iskan achten.

Grüße

BeitragVerfasst: Mi 26. Jan 2011, 21:34
von oba
Anderkonto gibt es dort nicht, jedenfalls nicht in der Form, wie man es hier kennt.


Gibts,m die heissen özel hesap oder in geringfügig anderer Form bloke Hesap.

Notar bringt sehrwohl was, zumindest ist das Verkaufsversprechen dann nicht mehr anzuzweifeln.


Was nutzt mir das Versprechen, wenn der Partner mit dem Geld auf und davon ist oder pleite ist oder das Objekt der Begierde anderweitig verkauft hat?

Ich kann jahrelang prozessieren mit wenig Aussicht auf Erfolg.

Ausserdem gilt - wenn nicht expliziert anders vermerkt - das Versprechen nur für den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung. Es kann im Normalfall jederzeit widerrufen werden.

Das einzig Schichere ist tatsächlich die Übergabe des Kaufpreises bei Aushändigung des Tapu.

Auf der anderen Seite ist der Makler auch zu verstehen, dessen Sicherheit ist die Anzahlung, damit wird es wahrscheinlicher, dass der potentielle Käufer das Objekt auch tatsächlich übernimmt und bezahlt.

Das Iskan ist insbesondere bei Kauf eines Neubaus wichtig, bei gebrauchten Objekten kann man eher davon ausgehen, dass es erteilt wurde.

Beim Kauf einber Villa, besonders in Anlagen, ist besonderer Wert darauf zu legen. Ist es erteilt, kann man i.d.R. auch davon ausgehen, dass man nicht teures Bauwasser/Baustrom bezieht und das der Bauherr alle Sozialabgaben etc. entrichtet hat.

Wenn es nicht eine vollkommen neue Villenanlage ist, sollte man dazu auch die Nachbarn befragen.

Auch sollte man hierbei darauf achten, dass man nicht der Erste und Einzige Käufer ist, der schöne Pool könnte sonst im Sommer leer bleiben, es sei denn mann trägt alle Kosten alleine.

hG

Reiner

BeitragVerfasst: Do 27. Jan 2011, 09:23
von Millinger
Das einzig Schichere ist tatsächlich die Übergabe des Kaufpreises bei Aushändigung des Tapu.


Hab ich was anderes gesagt ????

Wenn es zur Tapuübergabe kommt, ist es doch eh kein Problem mehr. Was ist, wenn nichts kommt, aber die Anzahlung geleistet ist? Ein Vertrag ohne Notar ist nichts wert... absolut nichts. Mit dem Notarvertrag kann man zumindest einen Titel erwirken, mit dem anderen sich den Allerw...... abwischen.



Jederzeit widerrufen werden ? Sag mal was schliesst Du denn für Verträge?

Naja Hauptsache man kann widersprechen.

BeitragVerfasst: Do 27. Jan 2011, 12:22
von lutz
ein türkischer notar prüft und bestätigt lediglich die idendität der handelnen personen.... und kasiert nach wert der immobilie seine gebühren ( raicbedeli). ein türkischer notar hat nicht die funktionen seiner deutschen kollegen!

ein kaufvertrag zw. käufer und verkäufer ( bevolmächtigten) ist nicht minder wert vor türkischen gericht.... verstehe nicht wieso anders gedacht wird.

die anzahlung richtet sich nach dem verkäufer...in der regel 10 - 20 %. diese kann mann sich im tapu als ipotek eintragen lassen. kosten ca. 2% des eingetragenen wertes plus dolmetscher und übersetzungen.

das sind routine arbeiten eines seriösen maklers.

wer einen verkäufer findet der auf anzahlung verzichtet und sein geld erst bei der grundbuchübertragung ( nach ca. 3- 6 monaten)haben möchte...der ist ein glückspils.

die von mir gemachten angaben sind nicht von hören sagen, sondern ein teil meines berufes!

BeitragVerfasst: Do 27. Jan 2011, 19:56
von pitty
Original von lutz

wer einen verkäufer findet der auf anzahlung verzichtet und sein geld erst bei der grundbuchübertragung ( nach ca. 3- 6 monaten)haben möchte...der ist ein glückspils.




Gibts auch Glücksalt oder Glückskölsch ??:smilie[107] :smilie[107]

BeitragVerfasst: Do 27. Jan 2011, 21:21
von beldibi
ich glaub' es gibt ein Glückskölsch, denn immer wenn ich ein Kölsch trinke, bin ich glücklich, wie jetzt z.B.
hicks

gruß beldibi

BeitragVerfasst: Do 27. Jan 2011, 23:31
von Martina
Albernes Volk! :smilie[167]