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gesetzliche Regelungen bei Appartments
Verfasst:
Do 20. Jan 2011, 21:27
von willym
Gibt es eigentlich in der Türkei gesetzliche Vorgaben in puncto Hausverwaltung, Rücklagen, Reparaturen usw.?
Wie sind eure Erfahrungen diesbezüglich?
Ich stelle diese Fragen weil im Forum des öfteren mitgeteilt wurde, dass oftmals notwendige Reparaturen verschleppt werden.
Servus
Willy M.
Verfasst:
Fr 21. Jan 2011, 00:13
von oba
gibt es.
In der Regel gilt hierfür das Stockwerkseigentumsgesetz ( auch wenn es sich um sog. Villenanlagen handelt). Es entspricht im wesentlichen dem deutschen Etageneigentums-gesetz.
Die Eigentümerversammlung bestimmt die Umlagen und Satzungen (Eintrag im Grundbuch).
Die umlagefähigen gemeinschaftlichen Verwaltungskosten sind folgende: Versicherungsprämien für das gesamte Haus, Kosten für laufenden Unterhalt, Ausbesserung und Verwaltung, Allgemeinstrom wie auch Fahrstuhl.
Darüber hinaus gehende Kosten, wie Rücklagen für grössere Renovierungen etc., können mit Mehrheit beschlossen werden.
Allerdings ist dies eher selten der Fall, notwendige Massnahmen werden dann als "Sonderzahlungen" umgelegt.
Was "notwendig" ist legt während des Verwaltungsjahres der gewählte Verwalter fest,ansonsten die Eigentümerversammlung, die durchaus geteilte Meinung über "Notwendigkeiten" haben kann, wegen "Schleppender" Zahlung der Verwaltungskosten, können Massnahmen manchmal auch nicht oder verspätet durchgeführt werden. Das ist nicht selten der Fall.
Frei nach dem Motto: ohne Moos, nix los.
hG
Reiner
Re: gesetzliche Regelungen bei Appartments
Verfasst:
Mi 1. Jun 2011, 19:38
von Milli
Hallo, ich habe zu diesem Thema eine Frage und nicht eine Antwort. Ich bin neu im Forum, habe hier jedoch kein Fenster für einen Beitrag gefunden, lediglich die Möglichkeit "Antwort erstellen". Kann mir jemand Tipps geben für die Beitragserstellung? FAQ gibt es leider nicht her.
Gruß Milli
Re: gesetzliche Regelungen bei Appartments
Verfasst:
Mi 1. Jun 2011, 20:26
von Oba1
geh mal eine Seite zurück, da findest Du oben links " Neues Thema erstellen"
Das ist bei jeder Rubrik so, also passendes Thema auswählen und los legen.
hG
Reiner
FAQ ist oben, ziemlich mittig neben dem Fragezeichen
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Re: gesetzliche Regelungen bei Appartments
Verfasst:
Do 2. Jun 2011, 17:46
von Milli
Danke für die Antwort. Leider bin ich genauso schlauf wie vorher - einen Beitrag kann ich lediglich in Antwort erstellen schreiben. Sehe ich das richtig? Hier nun meine Frage: Wir haben in 2002 eine Wohnung in Alanya erworben und beim Vorstellen der örtlichen Gegebenheiten wurde uns auch der Gemeinschaftskeller gezeigt. 2003 haben dann der ehemalige Grundstücksbesitzer und der damalige Bauträger den Keller aufgeteilt in 3 1/2 kleine, stinkende Löcher, einen größeren für den ehemaligen Grundstücksbesitzer und aus dem größten Teil hat der Bauträger sich eine Wohnung gebaut, welche er an seine Bauleute oder im Sommer an Feriengäste vermietet.
Eine Anfrage unsererseits bei der zuständigen Behörde hat ergeben, dass laut Bauplan und -genehmigung es überhaupt keinen Keller geben sollte. Wir waren bereits bei einem Anwalt - aber - außer Spesen nichts gewesen. Ein weiterer Anwalt wollte, dass wir mit einem vierstelligen Euro-Betrag in Vorlage treten, damit er tätig wird.
Mehrere Einheimische sind der Meinung, dass der Keller nicht zum Haus gehört und wir somit auch keine Ansprüche daran hätten. Die Absprache zwischen ehemaligem Grundstücksbesitzer und Bauträger sei bindend. Ich weiß, dass die Uhren in der Türkei eine andere Gangart haben, aber man muss ja nicht alles für bare Münze nehmen. Vielleicht kann mir jemand aus dem Forum wertvolle Tipps geben.
Gruß Milli
Re: gesetzliche Regelungen bei Appartments
Verfasst:
Do 2. Jun 2011, 21:06
von Oba1
Deiner Frage kann man leider nicht entnehmenn, was eigentlich Dein Ziel ist.
In einen Gemeinschaftskeller stelltz man normalerweise mal sein Fahrrad, für was anderes sind die Dinger i.d.R. nicht zu gebrauchen.
Anwaltsgebühren sind hierzulande recht hoch und bemessen sich am Streitwert und der Gebührenordnung. 4-stellige Beträge sind da fast normal, eine Gewinngarantie bieten sie nicht.
Ist der Keller illegal errichtet, habt Ihr nichts davon, selbst wenn Ihr gewinnt. Ist er legal und Ihr gewinnt, was habt Ihr dann davon? max. den Anteil am Nutzungsrecht, der Eurem Wohnungsanteil (im Tapu eingetragen) entspricht. Einen Anspruch auf eingegrenzten Raum hat man nicht.
Wozu also teuer und klangwierig prozessieren? Was sagen eigentlich die anderen Miteigentümer?
hG
Reiner
Re: gesetzliche Regelungen bei Appartments
Verfasst:
Fr 3. Jun 2011, 11:16
von Milli
Die anderen Miteigentümer sind der ehemalige Grundstücksbesitzer, der noch 3 Wohnungen hat, die restlichen 4 Wohnungen gehören weiteren 4 Eigentümern. Obwohl nur 7 Wohnungen und 5 Eigentümer hat in all den Jahren nur eine Eigentümerversammlung stattgefunden. Lediglich zwei Eigentümer wären an der Öffnung des Kellers wirklich interessiert. Denn seit der Keller zugemauert wurde, sind unsere Kellerräume - da ohne Belüftung - feucht und stinken fürchterlich. Die Kellerräume sind so klein, dass nur im Kellerflur max. 3 Fahrräder abgestellt werden können. Bei der Feuchtigkeit jedoch nicht unbedingt empfehlenswert. Das Interesse der übrigen Eigentümer beschränkt sich auf Abstellmöglichkeiten für Altmöbel etc.
Ziel ist es, den Keller für alle Eigentümer zugänglich zu machen. Der jetzige Besitzer beteiligt sich natürlich nicht an den anfallenden Wohnnebenkosten. Für mich sind die gesetzlichen Bestimmungen in so einem Fall von Interesse. Die Aussage, dass ein Keller nicht zum Haus gehöre, reicht mir nicht. Wie sieht es dann mit dem Dach aus? Geht mich auch nichts an, die Fassade ist mir egal. Ach ja, das Treppenhaus ist auch Nebensache!
An einem Prozess bin ich wirklich nicht interessiert, würde aber schon gern wissen, ob ich überhaupt eine Möglichkeit habe, hier eine Änderung zu bewirken.
Gruß Milli
Re: gesetzliche Regelungen bei Appartments
Verfasst:
Sa 4. Jun 2011, 23:11
von Oba1
die Krux ist, dass bei Eurer Wohnungsanzahl kein Verwalter zwingend vorgeschrieben ist, also "kümmert" sich auch niemand.
Grundsätzlich kann man immer was erreichen, die Frage ist, wieviel Geld, Zeit und Energie will man investieren.
Es ist nicht allzuschwer, herauszufinden, ob das Haus offiziell einen Keller hat oder ob der schwarz gebaut wurde. Dazu gibts z.B. das Tapuamt.
Wie ein Richter im Falle eines "schwarzen" Kellers entscheidet, steht in den Sternen. Vom zumauern der Eingänge, bis zu einem DuDu mit x Lira Strafe (und alles bleibt beim Alten) ist alles möglich.
Ist er rechtmässig, gilt ähnliches, Rückbau oder Beibehaltung des Status Quo bei geringem Busgeld.
Die Entscheidung kann sich hinziehen, ob Ihr dann noch einen Fahradabstellplatz braucht, entscheidet der Gesundheitszustand.
hG
Reiner
Re: gesetzliche Regelungen bei Appartments
Verfasst:
So 5. Jun 2011, 12:09
von Martina
Zum Wohnungsrecht kann ich leider nichts sagen,aber dafür zu Deiner anderen Frage:
Wenn Du Dich INNERHALB eines Threads befindest, steht oben natürlich nur "Antwort schreiben" . Gehst Du allerdings in die Inhaltsangabe des jeweiligen Unterforums (in Deinem Fall könntest Du ganz oben, direkt unter der orangen Titelleiste, bei Portal » Foren-Übersicht ‹ Leben in Alanya ‹ Im Dschungel der Gesetze das letzte anklicken. Dann bist Du in der Übersicht und dann müsste links oben auch die Möglichkeit gegeben sein, einen neuen Beitrag zu verfassen.
Martina