Motorroller-Führerschein

Formalitäten, Rechtliches, Versicherungsfragen, Bank- und Geldangelegenheiten und anderer Papierkram....

Beitragvon fibrima » So 21. Nov 2010, 10:48

Was Oba schreibt, ist richtig.
Es ist international so, daß ein Führerschein nach einem halben Jahr umgeschrieben werden muß.
Solange nichts passiert, interessiert es hier niemanden, aber sollte mal ein Unfall passieren, hat man ohne Umschreibung verdammt schlechte Karten
MFG Reni
Liebe Grüße
Reni
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Beitragvon lutz » So 21. Nov 2010, 12:33

absolut richtig oba...hinzufügen möchte ich das diese regelung nicht nur die ausländer betrifft...

auch türken die einen ausländischen Führerschein haben müssen diesen ab 180 tagen einreise umschreiben lassen.

die polizei weiss das eventuell nicht..die versicherung aber auf jeden fall!
lutz
 

Beitragvon Annette » So 21. Nov 2010, 22:01

vor kurzemam eigenen leibe erlebt:
kontrolle am strassenrand... ich hab mir keine sorgen gemacht hab ja nen helm auf,die halten mich nicht an! pustekuchen, sie haben mich angehalten und im allerletzen moment dann auch gesehen, dass mein führerschein nur bis 50ccm gilt und der roller auf dem ich sass hatte 125ccm....
fahren mit nicht ausreichendem führershcein: 600,-TL bei zahlen innerhalb von 15 Tagen ''nur 450,-TL'' der roller wurde konfisziert, da ich nicht der eigentümer bin. DAs kostet dann noch mal 275,-TL plus irgemdwas pro tag für den Parkplatz wo er abgestellt worden ist!!!!
Mein Rat an alle Rollerfahrer: nur mit dem richtigen Führerschein fahren!
lg
annette
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Beitragvon Tosihera » Mo 22. Nov 2010, 10:22

Guten Morgen,

vielen Dank für die konkreten Angaben.

Da ab Mittwoch Regen angesagt ist werde ich mich auf der Suche nach den Fahrschulen machen.

Mal sehen welche Preise mir dann angeboten werden. Ich werde dann später hier berichten.

Liebe Grüsse
Tosihera
 
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Beitragvon fibrima » Di 23. Nov 2010, 01:24

Annette
mich würde interessieren, ob der Roller eine MA-Nummer hatte oder eine "türkische".
Ich hatte öfters mal mein Auto mit MA-Nummer an meine Nachbarn verliehen, mache es aber nun im Hinblick darauf, daß man bei einer Kontrolle hohe Strafen bezahlen muß, nicht mehr.

LG Reni
Liebe Grüße
Reni
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Beitragvon Martina » Di 23. Nov 2010, 09:18

Der Roller hatte eine MA-Nummer.
http://www.forcerentacar.com.tr
VİP-Transfer 50 Eur (bis 4 Personen, jede weitere Person 15 Eur)
Mein privater Blog: http://www.blog.alanyahome.com TÜRKIS MAGAZIN - alles was man wissen muss: http://www.turkismedya.net
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Beitragvon sanny59 » Di 23. Nov 2010, 10:37

Hallo


Frage was ist MA NR.?



LG


Sanny

Bis Freitag in Alanya:smilie[169] :smilie[169] :smilie[169] :smilie[169] :smilie[169]
Entschuldigung für die
Müh die Ihr mir
gemacht habt.

Nix für Ungut

Alles Läuft
nur der Frosch
der Hüpft.


Erbarme zu Spät

die Hesse Komme


Lieber eine Krumme Banane

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Beitragvon baykuþ » Di 23. Nov 2010, 12:52

@ sanny

Ausländer bekommen für Ihre Fahrzeuge ein Kennzeichen mit einer für sie "reservierten" Buchstabenfolge. Hier für Ausländer MA bis MZ

Für Alanya steht 07 gefolgt von MA oder MB; MC usw. und einer Zahlenfolge 1234. Also 07-MA 1234.
An diesem MA; MB ...
kann man erkennen das es sich um eine Zulassung eines Ausländers handelt. Und diese Fahrzeuge dürfen nur von Personen gefahren werden die in der Zulassung eingetragen sind.

Ich hoffe das ich es erklären konnte und das alles so korrekt ist.
Gruß aus Kiel Bernd . :smilie[165]

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Beitragvon sanny59 » Di 23. Nov 2010, 14:02

@ Baykus


Vielen Dank für die antwort


LG


Sanny:smilie[169] :smilie[169] :smilie[169]
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Beitragvon royfox » Di 14. Dez 2010, 15:27

Ich will diese thread mal wieder eröffnen, weil ich folgendes in der "Hürriyet Daily News" gelesen habe. Auf der Seite wo Fragen von Ausländern gestellt werden (local Expats Corner) wurde die Frage nach einem türkischen Führerschein für Ausländer, wie folgt beantwortet (von einem türkischen Anwalt): Grundsätzlich können Ausländer mit ihrem ausländischen Führerschein hier fahren (als Tourist), nur wenn man länger im Land lebt sollte man den ausländischen Führerschein....von seinem Konsulat übersetzen lassen. Diese Anweisung steht im "Karayollari Trafik Yönetmeligi".
Also was denn nun? :smilie[164]

mfG
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