Motorroller-Führerschein

Formalitäten, Rechtliches, Versicherungsfragen, Bank- und Geldangelegenheiten und anderer Papierkram....

Beitragvon oba » Di 14. Dez 2010, 15:49

das was im Gesetz steht und da steht, nach 180 Tagen ist der Schein umzuschreiben.

Das ist international übliche Praxis, die EU mal ausgenommen.

Diese Interpretation von RA Yilmaz ist auch schon etwas betagt und wird immer wieder mal aus der Schublade gezogen. Richtiger wird sie dadurch auch nicht.

Warum man Übersetzungen beim Konsulat machen soll, ist mir eh ein Rätsel.

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Beitragvon walter47 » Di 14. Dez 2010, 19:36

Ich kann mir vorstellen das da nicht "von seinem Konsulat"
gemeint ist, sondern an dem Türkischen Konsulat in Deutschland gedacht wurde. Da wäre so was normalerweise Kostenlos, nett und freundlich sind die Mitarbeiter allemal. :smilie[161]
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Beitragvon oba » Di 14. Dez 2010, 23:58

na, wer wird denn, wenn er in TR lebt, nach D zum türkischen Konsulat fahren?

Gemeint ist selbstverständlich eine deutsche Vertretung in TR.

Übersetzungen macht man üblicher Weise bei einem zugelassen Dolmetscher und vom Notar beglaubigt, vor Ort.

Das ist i.d.R. weitaus billiger als die Konsulatsgebühren.

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Beitragvon walter47 » Do 16. Dez 2010, 10:45

Nur das das Türkische Konsulat z.B. in Münster, von uns Deutschen die eine Übersetzungen ins Türkische möchten "Wie beim Testament für die Wohnung in der Türkei" keine gebühren nimmt. Ich kann mir deswegen auch nicht vorstellen wie so sie beim Führerschein dann Geld nehmen Sollten. :smilie[161]
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Re: Motorroller-Führerschein

Beitragvon nika » Fr 15. Jul 2011, 11:23

ich fahre in deutschland einen kleinen mofaroller für den man wenn man vor 1963 geboren ist keinen führerschein braucht weil er nur 25 stkm fährt wie ist das in der türkei?
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Re: Motorroller-Führerschein

Beitragvon Yilmaz » Do 21. Jul 2011, 21:10

Hast du denn sonst kein Führerschein?
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