Äh Pillepalle !
Euer Führerschein ist ein behördliches Dokument, da ist nix mit abgeben
in der Türkei. Fakt ist, dass man bei langfristigem Aufenthalt in der Türkei
eben eine türkische Fahrerlaubnis braucht. (is numma Vorschrift).
Als Touri kann man evtl. noch mit nem int. Führerschein klarkommen. Als
Resident mit türk. Wohnanschrift muss es wohl ein türkischer sein.
Vorsicht bei der Abgabe in Deutschland. Isser wech, dann isser wech!!!
Nix mit vormaliger Prüfung etc.. Es geht bei der Abgabe weniger um das
Dokument ( kann man ja auch schonmal verlieren) sondern um die damit
verbundene Rechtsfolge ( berechtigt zu sein ein Fahrzeug der Klassen x y
im Strassenverkehr führen zu dürfen). Bei Abgabe verzichtet man auf die
erworbene (weil durch Schulung und Prüfung nachgewiesene Befähigung)
Berechtigung.
Deshalb sage ich nu ein Wort mit eFFFF
Vorsicht !!
Grüße