@Rainer: Danke für den Tip; is ja interessant. Ich les mir nebbich das "Kleingedruckte" selten durch.
Viele Grüße, Birgit
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Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat;
Wenn ich den ersten Satz richtig lese dann ist sowohl das Staatsgebiet der BRD sowie das Staatsgebiet in dem der Versicherte einen Wohnsitz hat versicherungsmäßig abgedeckt.
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