Wenn Du bei Geburt die türkische Staatsangehörigkeit hattest oder hättest haben können, mannst DU die Mavi Kart (früher Pembe Kart) beantragen.
Damit bist Du türkischen Staatsbürgern annähernd gleich gestellt, kannst allerdings nicht wählen, gewählt werden oder Beamtin werden.
Neben der Ladenmiete, die in der Regel für ein Jahr kassiert wird, sollte man auch mit genügend Barmitteln ausgestattet sein um zumindest die ersten beiden Jahre zu "überleben", wenn das Geschäft doch nicht von Anfang an den gewünschten Gewinn abwirft.
Das Türken nicht verkaufen können, halte ich allerdings für ein Gerücht.
Neue Geschäfte: Alle neuen Geschäfte müssen zur Genehmigung einen Innenarchitekturplan vorlegen, aus dem die Mindestanforderungen, wie Toiletten, Kassenlage, Personalraum und dergleichen hervorgehen. Dazu kommen branchenspezifische Anordnungen:
a) Leder- und Schuhgeschäfte müssen eine Mindestgröße von 60m² haben. Darüber hinaus muss ein Lagerraum nachgewiesen werden.
b) Boutiquen werden unter einer Mindestgröße von 60 m² nicht mehr genehmigt. Außerdem müssen Sie über Umkleidekabinen verfügen.
hG Reiner