Seite 2 von 5

Re: Ikamet -Verlängerung gibt es Neuerungen

BeitragVerfasst: Fr 2. Aug 2013, 12:48
von Millinger
nach neuer Lesart:

Einreisebestimmungen in die Türkei
Als deutscher Tourist können Sie sich bis zu drei Monate ohne Visum in der Türkei aufhalten. (Innerhalb von 180 Tagen darf diese Grenze bei mehreren Besuchen zusammen gerechnet nicht überschritten werden.)

Ich würde im Zweifelsfall ein türk. Konsulat befragen

Re: Ikamet -Verlängerung gibt es Neuerungen

BeitragVerfasst: Fr 2. Aug 2013, 16:44
von Cykcilli
Danke,
dann werden wir uns doch fürs Ikamet anmelden. Werde aber trotzdem beim türk. Konsulat nachfragen.

Gruss Cykcilli

Re: Ikamet -Verlängerung gibt es Neuerungen

BeitragVerfasst: Mo 5. Aug 2013, 08:01
von Millinger
Laut Konsulatsauskunft kann man alle Formalitäten bereits in Deutschland erledigen.
In der Türkei wird dann letztlich das Ikamaet ausgestellt.

Re: Ikamet -Verlängerung gibt es Neuerungen

BeitragVerfasst: Mo 9. Sep 2013, 17:01
von Cykcilli
Stelle hier mal die Antwort des Konsulats auf meine Anfrage ein.

Sehr geehrte Fam. ......,
Für einen Daueraufenthalt benötigt man ein entspraechendes Visum bei den Generalkonsulaten vorab. *Reisepass (+Kopie) *Persönliche Antragstellung *ein Passfoto *Lebensunterhaltsnachweis (z.B.Rentenbescheid) (+Kopie) *Nachweis Wohnstuation (Grundbucheintragung “Tapu” oder Mietvertrag) (+Kopie) *Visagebühr (für deutsche Staatsbürger 60.-€) Residence Permits D. Aufenthaltserlaubnis Jedes Einreise-Visum ermöglicht dem Inhaber für die Dauer, die auf dem Sticker-Visum (Klebevisum) angeführt ist, in der Türkei zu bleiben. Jedoch, wenn die Person die Absicht hat oder gezwungen ist, länger als die erlaubte Dauer in der Türkei zu bleiben, unterliegt diese Verlängerung dem Vorbehalt der Zustimmung des Innenministeriums. In diesem Fall muss die Person eine Aufenthaltsbewilligung besorgen. Anträge für eine Aufenthaltsbewilligung sollten bei der lokalen Sicherheitsdirektion zur Abteilung für Ausländer (Emniyet Müdürlüğü Yabancılar Şubesi) innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft in der Türkei gestellt werden. Antragsteller sind generell dazu aufgefordert, eine Arbeitsbewilligung, ein Arbeits-Visum, ein Ausbildungs-Visum oder Forschungs-Visum und ein Schreiben, das die Umstände der Person beschreibt (z.B. (berufliche) Beschäftigung, Ausbildung, Heirat mit einem türkischen Staatsbürger) vorzulegen. Wenn der Person die Aufenthaltsbewilligung gewährt wird, kann sie in die Türkei mehrmals einreisen, solange die Aufenthaltsbewilligung gültig ist und braucht somit kein Visum um in die Türkei einzureisen. Wenn die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung erforderlich ist, sollte die Verlängerung oder Erneuerung rechtzeitig vor dem Ablaufdatum durchgeführt werden. Falls die Gültigkeit der Aufenthaltsbewilligung am Ablaufen oder schon abgelaufen ist, wird die Person dazu aufgefordert die Gültigkeit der Aufenthaltsbewilligung verlängert zu haben, bevor sie die Türkei verlässt. Mit freundlichen Grüssen Visa Abt. Generalkonsulat der Republik Türkei

LG Cykcilli

Re: Ikamet -Verlängerung gibt es Neuerungen

BeitragVerfasst: Mo 9. Sep 2013, 20:39
von Yilmaz
Ist also faktisch fast wie bei uns in Deutschland.

Wenn du vor hast länger als die neunzig sichtvermerksfreien Tage zu bleiben,
musst du vorher ein Visum haben.
"Gefällt es dir so gut in der Türkei", dass du den sichtvermerksfreien Aufenthalt verlängern
willst und hattest es eigentlich in Deutschland noch nicht vor, so wendet man sich an die lokalen Behörden.

Gruß
Yilmaz

Re: Ikamet -Verlängerung gibt es Neuerungen

BeitragVerfasst: Do 24. Apr 2014, 13:13
von Bepi
Hallo an alle Interessenten,

war soeben bei der Ausländerbehörde um das IKAMET zu verlängern.
Alles neu. Mindestens drei Monate dauert es jetzt. Gibt eine Karte im Scheckkartenformat mit 1jähriger Gültigkeitsdauer.
Wird alles nach Ankara geschickt und dort bearbeitet. Diese Karte kommt dann per Post an
die im Antrag angegebene Adresse. Man muß persönlich den Empfang quittieren.
Mein IKAMET läuft kurzfristig ab. Man hat mir geraten vor Ablauf der Gültigkeit auszureisen und
anschl. wieder einreisen und die Aufenthaltsgenehmigung neu zu beantragen.
Ach ja, hätte ich bald vergesseN : Krankenversicherungspolice muß beigefügt werden.
Von einem türkischen Versicherer selbstverständlich. Gibt es einen Versicherer der Personen über 65 Jahre aufnimmt ?
Macht Euch doch mal bei der Emniyet "schlau". Die wissen selbst zur Zeit nicht
wie es weitergeht. Ach so, es gibt neue Formulare. Aber die sind noch nicht verfügbar.
Aber ca. 80 Personen wollten heute vormittag das IKAMET beantragen
Lustig oder ?
Was kann man aber schon von einem Beamtenstaat erwarten.

Ich hoffe, daß in Deutschland unsere Regierung analog der hiesigen Abwicklung
die Aufenthaltsgenehmigungen für Staatsbürger .......................... auch so neu regelt.

Na dann viel Spaß mit der neuen Abwicklung.

Gruß

NS
Auskunft vor 3 Wochen bei der Emniyet war : bitte bis 22.4. warten. Dann gibt es neue
Gesetze. Dadurch wird alles einfacher - wie in Europa. Vorher nehmen wir keine Anträge mehr an.

Re: Ikamet -Verlängerung gibt es Neuerungen

BeitragVerfasst: Do 24. Apr 2014, 13:22
von Bepi
Hätte ich bald vergessen:

Immobilien verkaufen - ab nach Teneriffa.
Ist im Winter wärmer und im Sommer nicht so heiß
und schwül wie hier.
Und die Preise bewegen sich in einem vernünftigen Rahmen.
Nicht wie hier. Alles überteuert. Du brauchst keine Aufenthaltsgenehmigung
und mit der Krankenversicherung gibt es keinen Zoff.

Einmal Alanya immer Alanya zählt schon lange nicht mehr

Gruß

NS
Bitte Info wenn Ihr etwas Neues bei der Emniyet gehört habt.

Re: Ikamet -Verlängerung gibt es Neuerungen

BeitragVerfasst: Do 24. Apr 2014, 15:50
von Keykubat
Wer sich länger als 90 Tage in der Türkei aufhalten möchte, benötigt in der Regel ein sogenanntes „İkamet“, eine Aufenthaltserlaubnis.

Bisher, abgesehen von den Erhöhungen, war der Antrag auch relativ einfach. Nun soll es noch leichter werden sagen die Erfinder
der neuen Aufenthaltsgenehmigungen und haben es in verschiedene "Ikamet-Typen" aufgeteilt:

1) Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis

2) Familien-Aufenthaltserlaubnis

3) Studien-Aufenthaltserlaubnis

4) Langzeit-Aufenthaltserlaubnis

5) Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

6) Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschen-handel

Für den Residenten gilt eigentlich nur die Langzeit-Aufenthaltserlaubnis. Passus: Liegen die Antragsvoraussetzungen für ein ‘’Langzeit-İkamet’’
aber nicht vor, so kann versucht werden, sich gegebenenfalls auf den erworbenen Rechtsanspruch (Stichwort: „kazanılmış hak“) aus einer
früheren drei-/ bzw. fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis zu berufen.

In Wirklichkeit ist es im Moment aber so.....niemand weiß nix genaues. Und wenn man sich die Ikamet-Typen so ansieht haben sie wohl an alle
möglichen Zuwanderer gedacht.....nur nicht an die Residenten die Geld ins Land bringen.

Hier steht noch etwas mehr: http://www.bruecke-istanbul.com/anderun ... nderrecht/

Keykubat

Re: Ikamet -Verlängerung gibt es Neuerungen

BeitragVerfasst: Do 24. Apr 2014, 20:25
von Karo
Ganz klar ist mir nicht wer für die Erteilung bzw. Verlängerung (eigentlich Erneuerung) zuständig ist. Das Konsulat oder Emniyet Müdürlüğü vor Ort.

Re: Ikamet -Verlängerung gibt es Neuerungen

BeitragVerfasst: Do 24. Apr 2014, 21:26
von Bepi
Welches Konsulat meinst Du ?

Emniyet Deines "Wohnortes" ist ausschl. der Ansprechpartner für alle Dinge um das IKAMET für Ausländer.
Von dort gehen die Unterlagen nach Ankara - früher Antalya.

Gruß