Wer sich länger als 90 Tage in der Türkei aufhalten möchte, benötigt in der Regel ein sogenanntes „İkamet“, eine Aufenthaltserlaubnis.
Bisher, abgesehen von den Erhöhungen, war der Antrag auch relativ einfach. Nun soll es noch leichter werden sagen die Erfinder
der neuen Aufenthaltsgenehmigungen und haben es in verschiedene "Ikamet-Typen" aufgeteilt:
1) Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis
2) Familien-Aufenthaltserlaubnis
3) Studien-Aufenthaltserlaubnis
4) Langzeit-Aufenthaltserlaubnis
5) Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
6) Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschen-handel
Für den Residenten gilt eigentlich nur die Langzeit-Aufenthaltserlaubnis. Passus: Liegen die Antragsvoraussetzungen für ein ‘’Langzeit-İkamet’’
aber nicht vor, so kann versucht werden, sich gegebenenfalls auf den erworbenen Rechtsanspruch (Stichwort: „kazanılmış hak“) aus einer
früheren drei-/ bzw. fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis zu berufen.
In Wirklichkeit ist es im Moment aber so.....niemand weiß nix genaues. Und wenn man sich die Ikamet-Typen so ansieht haben sie wohl an alle
möglichen Zuwanderer gedacht.....nur nicht an die Residenten die Geld ins Land bringen.
Hier steht noch etwas mehr:
http://www.bruecke-istanbul.com/anderun ... nderrecht/Keykubat