SGK Ausstellung Formular T/A 20

Formalitäten, Rechtliches, Versicherungsfragen, Bank- und Geldangelegenheiten und anderer Papierkram....

Beitragvon Martina » Mi 3. Nov 2010, 16:47

Dann schreibt die KK zwar den TA/11 aus, aber wenn man Pech hat, mit der TÜRKISCHEN Adresse. Und dann verweigert die SGK das Umschreiben.
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Bleib gesund....

Beitragvon Keykubat » Mi 3. Nov 2010, 17:29

Ich gehöre zu den "guten" vierziger Jahrgängen. Da waren viele bis 60 Jahre nicht einmal beim Arzt. Und nun wo man älter wird und vielleicht mal hin muss wird einem das auch noch schwer gemacht (übrigens auch in Deutschland). Aber weil Gesundheit nun mal das höchste Gut ist, sollte man sich Alternativen überlegen. Zumindest die, die zwar fast auf Dauer in der Türkei leben aber ihren ersten Wohnsitz weiterhin in Deutschland haben. sollten z.B. eine Rückflugversicherung im Krankheitsfall oder überhaupt eine zusätzliche private Versicherung zum Beispiel über den ADAC haben. Ist auch garnicht sooo furchtbar teuer. Was viele garnicht so genau wissen ist, dass sie, vorausgesetzt sie haben eine Kreditkarte, über diese Karte automatsch bis zwei Monate nach Einreise versichert sind. Und entweder geht man in Vorleistung oder man ruft direkt vom Krankenbett eine Hotline an. Bei Vorleistung kann man die Belege noch 4 Jahre später einreichen.

Nun kenne ich mich mit Krankheiten nicht so aus weiß aber das man mit 65 schon mal krank werden könnte. Also habe ich in Deutschland einen Arzt wo ich hingehe wenn`s mal zwickt. Wenn ich nun in der Türkei mein zuhause habe muß ich mich doch auch irgendwie um dieses lästige Thema kümmern. Dann gehe ich also mal zum Arzt und schnacke mit ihm einen theoretischen Fall durch. Und wenn er mir erzählt ich muß wegen Plan B einmal nach Antalya dann setze ich mich am anderen Tag in den Bus und fahre nach Antalya. Und ob diese Tussi bei der Krankenkasse nun nett ist oder nicht ist mir auch egal. Die soll mir einen Stempel geben und gut ist. Und anschließend gehe ich in der Altstadt von Antalya lecker essen.....

Wie das nun ist wenn man als Deutscher fest in der Türkei lebt und sozusagen türkisch krankenversichert ist, das weiß ich nicht.....aber dann braucht man doch sicher kein T11 oder T20....oder?

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Beitragvon sigialanya » Mi 3. Nov 2010, 17:58

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Martina !!

So ganz verstehe ich das nicht.

Ich kann doch meinen T 11 aus dem Internet unterschrieben meiner Kranken Kasse ausdrucken, mit meiner Heimat Adresse, dass ich hier ein Ikamet besitze brauch ich denen doch nicht sagen. Ich gebe mich also als Tourist aus.

Dafür ist doch der T 11 gedacht.

Wie kann es da Probleme geben ?

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Beitragvon Martina » Mi 3. Nov 2010, 18:48

Nunja. Wenn Du offiziell noch in D gemeldet bist, dann geht das.

Kleiner Schönheitsfehler: die SGK akzeptiert den ausgedruckten/gefaxten/kopierten TA/11 nicht mehr. Es MUSS ein Original sein.
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Beitragvon Narges » Mi 3. Nov 2010, 19:06

Ich habe keine Meldeadresse in D. Deshalb die Probleme. Aber werde mich wohl wieder anmelden.
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Beitragvon Martina » Mi 3. Nov 2010, 20:39

Vergiss aber nicht, das der Rentenversicherung mitzuteilen. Mit Einschreiben mit Rückschein...
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Beitragvon Narges » Fr 5. Nov 2010, 08:45

HA
abe ich gemeldet. Deshalb zahle ich auch keine Pföegevers. mehr
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Beitragvon oba » Fr 5. Nov 2010, 13:09

Aber werde mich wohl wieder anmelden.


Das deutsche Melderecht kennt nur eins, entweder Wohnsitz in D oder im Ausland.

Beides geht dann nicht, wenn der Lebensmittelpunkt im Ausland ist.

Eine "Briefkastenanschrift" täte es ja auch.

Eine Anmeldung in D zieht dann auch wieder die Zahlungspflicht der Pflegeversicherung nach sich.

Bevor da was unternommen wird, sollte man sich entsprechend erkundigen. Immer schön fragen, was wäre, wenn....

hG

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