Hallo Zusammen,
Ich habe diesen Sommer in der Türkei eine Wohnung gemietet und möchte jetzt 2/3 der Zeit dort leben (mit 2-3 Aufenthalten in Deutschland).
Von der Krankenversicherung wurde mir gesagt, dass dies bereits mehr als 183 Tage im Jahr ist und damit mein „gewöhnlicher Aufenthaltsort“ die Türkei sein wird. Folglich werde eine Wohnortverlegung in die Türkei stattfinden. D.h. wiederum (da die Türkei nicht in der EU ist) die Krankenkasse für mich einen Betreuungsauftrag an die SGK geben will und ich in der Zukunft nur noch von der SGK behandelt werden kann (TA20 statt TA11).
Ist das wirklich so?
Ändert sich mein Hauptwohnsitz und meine Beziehung zu der KV nur weil ich 2/3 der Zeit in der Türkei bin?
BTW: Ich bin Deutscher Staatsbürger und bin in Deutschland gesetzlich krankenversichert.
Ich habe vor meine Eigentumswohnung in Deutschland zu behalten und bin dort nach wie vor angemeldet.
Vielen Dank im Voraus für Eure Erfahrungen zu diesem Thema.
Beste Grüße,
--memo56