Ikamet verlängern

Formalitäten, Rechtliches, Versicherungsfragen, Bank- und Geldangelegenheiten und anderer Papierkram....

Ikamet verlängern

Beitragvon rav4new » Fr 15. Apr 2011, 17:45

Hallo an alle,

unser Ikamet läuft jetzt nach 5 Jahren aus und wir wollen es wieder um 5 Jahre verlängern.

Weiß jemand wie jetzt aktuell die Bedingungen sind.

Sind leider noch keine Rentner.

Soweit ich weiß benötigt man

2 Passbilder
Reisepass
und wohl Geld auf dem Konto
Weiß jemand genaueres - DANKE

Gruss Uwe
rav4new
 
Beiträge: 15
Registriert: Di 6. Mai 2008, 09:27
Wohnort: Deutschland

Re: Ikamet verlängern

Beitragvon Micha » Fr 15. Apr 2011, 19:49

Zusätzlich, wenn Tapu vorhanden, wird das als Kapital gewertet.

Die neuen Ikamet-Steuern betragen z.B. für Briten:
Ikamet für ein Jahr = 120 TL
Ikamet für zwei Jahre = 210 TL
Ikamet für drei Jahre = 300 TL
Ikamet für vier Jahre = 390 TL
Ikamet für fünf Jahre = 480 TL

Deutsche Staatsbürger müssen nur etwa die Hälfte der vorgenannten Beträgen an Steuern zahlen.

Pro Monat Aufenthaltsgenehmigung muss ein Vermögen von 350 Euro nachgewiesen werden, bei fünf Jahren also 21000 Euro. Alternativ können auch entsprechende Rentenbescheide vorgelegt werden.
Demirtaş´tan selamlar
Micha

Es mag bessere Zeiten geben, aber nur diese Zeit, ist unsere Zeit !
Benutzeravatar
Micha
 
Beiträge: 648
Bilder: 59
Registriert: Di 17. Jun 2008, 14:05
Wohnort: Bremen / Demirtas

Re: Ikamet verlängern

Beitragvon rav4new » Mo 18. Apr 2011, 08:37

Hallo Micha,

danke für die ausführlichde Antwort.

Eine Wohnung im Eigentum gilt ja wohl nicht als Kapital in der Türkei. :-((

Na ja, da haben sich die Preise für das notwendige Kapital aber mächtig erhöht.

Vor fünf Jahren reichten noch 5.000 € insgesamt für 5 Jahre aus.

Na mal sehen, was wir jetzt machen, wahrscheinlich aber keine Verlängerung - schade.

Noch mal Danke.

Gruss Uwe
rav4new
 
Beiträge: 15
Registriert: Di 6. Mai 2008, 09:27
Wohnort: Deutschland

Re: Ikamet verlängern

Beitragvon Micha » Mo 18. Apr 2011, 10:19

Die eigene Wohnung wird mit angerechnet.
Demirtaş´tan selamlar
Micha

Es mag bessere Zeiten geben, aber nur diese Zeit, ist unsere Zeit !
Benutzeravatar
Micha
 
Beiträge: 648
Bilder: 59
Registriert: Di 17. Jun 2008, 14:05
Wohnort: Bremen / Demirtas

Re: Ikamet verlängern

Beitragvon rav4new » Mo 18. Apr 2011, 12:14

Hallo Micha,


uphs, wie die eigene Wohnung wird mit angerechnet?

Soweit ich das erkennen kann, musss man unabhängig von der eigenen Wohnung trotzdem den Kapitalbetrag auf dem Konto haben.

Übrigens für alle, die es interssiert, hier eine Internetadresse mit allen wichtigen Informationen zur Aufenthaltsgenehmigung, hab ich nach längerem Suchen gefunden:

http://antalya.pol.tr./almanca/deutsch.html

Es scheint die Anschrift der Ausländerpolizei zu sein. Sehr ausführlich und informativ, trotzdem noch einmal vielen Dank an Dich Micha

Gruss Uwe
rav4new
 
Beiträge: 15
Registriert: Di 6. Mai 2008, 09:27
Wohnort: Deutschland

Re: Ikamet verlängern

Beitragvon sissi4219 » Do 21. Apr 2011, 19:04

Hallo,
unter www.alanya-aktuell.de könnt Ihr unter Ikamet die Verlängerungsbedingungen sehen.
Auf www.antalyacity.de / Aufenthaltsgenehmigung sind die Ikamet-Preise angegeben in
TL und Euro, mit Doppelklick auf die Tabelle kann man es gut lesen. Hoffe es klappt und

liebe Grüße Siggi
sissi4219
 
Beiträge: 9
Registriert: So 14. Mär 2010, 21:45
Wohnort: Baden Württemberg

Re: Ikamet verlängern

Beitragvon sissi4219 » Fr 22. Apr 2011, 19:00

http://www.alanya-aktuell.de/ikamet.php

Aufenthaltsgenehmigung
• Erforderliche Unterlagen für ein langfristige oder touristische zweifache Ausfertigung des handschriftlich ausgefüllten Formulars für die Aufenthaltsgenehmigung
• 4 Passfotos
• Reisepass im Original
• Fotokopie des Reisepasses (Seite mit Foto, Seite der letzten Einreise, Seite der Gültigkeit des Reisepasses)
• Banknachweis einer Türkischen Bank über monatliche Einkünfte in Höhe von 500$, oder 300€, oder 600 TL, oder Rentenbescheide, oder eine Wechselstubenquittung . in entsprechender Höhe für die beantragte Aufenthaltsdauer.
• Wenn bereits eine Aufenthaltsgenehmigung vorhanden ist, dann deren Original, sowie Fotokopie aller bearbeiteter Seiten.
• Nachweis der Wohnadresse (Wenn bei einem türkischen Staatsbürger wohnhaft, dann dessen Wohnnachweis des TUİK, Original des Mietvertrages o.ä.)
• bei Grunderwerb: Original und Fotokopie des Grundbucheintrages der gekauften Immobilie
Je nach Zweck des Aufenthalts gibt es viele verschiedene Anforderungen, auf die hier nicht weiter eingegangen wird. (Zirkusaufenthalt, Begleitung, etc.) Nähere Informationen auf Anfrage.
Die Türkei führt derzeit Personennummer für Ausländer ein, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) sind. Auf der Website von T.C. Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü kann man unter dem folgendem Link abgefragt werden, ob für einen selbst schon eine Nummer vergeben wurde:

http://tckimlik.nvi.gov.tr/Web/ForeignQ ... umber.aspx

Es genügt, in dem Onlineformular links das Geburtsjahr und die Ikamet-Nummer (die Seriennummer z.B. A 1234567, oder die fortlaufende Nummer z.B. 5/123456, das ist leider von Fall zu Fall unterschiedlich) einzutippen und die angezeigte Prüfzahl zu übertragen. Dann auf das linke blaue Feld klicken und die erteilte Nummer wird angezeigt. Ist noch keine Nummer vergeben oder wurde die Prüfzahl falsch abgetippt, erscheint oben eine grüne Nachricht. Die Kimlik-Nummer ist 11-stellig z.B. 99123456789. Sie soll künftig die Steuernummer, Passnummer etc. ersetzen und wird bei vielen Internetzugängen z.B. Onlinebuchungen gefordert.
sissi4219
 
Beiträge: 9
Registriert: So 14. Mär 2010, 21:45
Wohnort: Baden Württemberg

Re: Ikamet verlängern

Beitragvon rav4new » Do 28. Apr 2011, 08:54

Hallo swissi4219

sehr gute Information.

Danke nochmals

Gruss Uwe

P.S.: Und wie immerf einen guten Dolmetscher mitbringen !!
rav4new
 
Beiträge: 15
Registriert: Di 6. Mai 2008, 09:27
Wohnort: Deutschland

Re: Ikamet verlängern

Beitragvon kallemux » Do 28. Apr 2011, 12:21

Super Info !

Gelten die Ikametgebühren/Steuern bzw. die Regelungen zum Vermögensnachweis auch für deutsche Eheleute türkischer Staatsangehöriger?

Gruss
kallemux
kallemux
 
Beiträge: 47
Registriert: Do 23. Apr 2009, 21:20
Wohnort: Köln

Re: Ikamet verlängern

Beitragvon Annette » Do 28. Apr 2011, 21:10

nee, wenn man mit einem türkischen staatsbürger/in verheiratet ist, dann braucht man gar kein vermögen nachzuweisen :) der/die partner/in kann ja zahlen noch grösseres :)
lg
a
Today you are YOU, that is TRUER than true.
There is NO ONE alive who is YOUER than YOU.
Annette
 
Beiträge: 744
Bilder: 1
Registriert: Mi 9. Apr 2008, 21:58
Wohnort: Alanya/Hannover

Nächste

Zurück zu Im Dschungel der Gesetze

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 39 Gäste