Ich hatte vor ein paar Tagen einen nicht selber verschuldeten Verkehrsunfall. Alles wurde von den Kameras und Polizei erfasst, die Schuldfrage ist geklärt. Leider verlangt die Versicherung des Verursachers nun eine "T.C. Nummer". Über eine solche verfüge ich nicht, da ich ganz normal mit der 90 Tage innerhalb von 180 Tagen Regel in der Türkei bin.
Der Werkstattmeister war deswegen heute bei mir bei der Ausländerbehörde um das für mich zu regeln, aber irgendwie muss da noch was bei der Behörde geklärt werden. Mir wurde gesagt Motto: Kein Problem, wir regeln das.
Dennoch stellt sich die Frage: Es kann doch nicht sein, dass ich eine zwingend eine solche Nummer benötige. Dies würde ja umgekehrt bedeuten, dass jeder Kurzzeittourist vor einer (fast) unüberwindbaren Hürde steht, damit der Schaden reguliert wird. Das nächste Problem ist, dass mein Aufenthalt nun auf den 25. August begrenzt ist, da ich dann aus der 90/180 Tage Regelung falle - also so richtig viel Zeit bleibt mir nicht mehr. Derzeit befinde ich mich in Aksaray (wo sich der Schaden zugetragen hat).
Lieben Gruß,
Sebastian