Tapu-Änderung

Formalitäten, Rechtliches, Versicherungsfragen, Bank- und Geldangelegenheiten und anderer Papierkram....

Beitragvon bine » So 11. Okt 2009, 01:11

@ Reiner
lieben Dank für die Auskunft...werde dann mal Wasser aufsetzen!


lg bine
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Beitragvon baykuþ » So 11. Okt 2009, 20:19

@ Reiner

Danke für die Info.
Dann wollen wir mal abwarten wie sich das entwicklet und Teetrinken :smilie[144]
Gruß aus Kiel Bernd . :smilie[165]

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Beitragvon oba » Mo 19. Okt 2009, 12:49

zusätzlich zur Info in Türkis, hier ein Schreiben des deutschen Konsulats in Antalya.

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Änderung im Wohnungseigentumsgesetz (Stockwerkseigentumsgesetz) vom 14.11.2008,in dem auch die Geldstrafe in Höhe von 1.000TL geregelt waren,wurden durch das neue Gesetz vom 23.06.2009 wieder geändert.

Die neue Gesetzänderung wurde am 07.07.2009 veröffentlicht.

Gemäß den neuen Änderungen gibt es keine Geldstrafe,wenn der Grundbucheintrag,der als eine Art Anwartschaft(kat irtifaki) besteht, nicht in das Stockwerkseigentum umgewandelt wird.

Die Voraussetzungen für die Änderungen im Grundbucheintrag in Stockwerkseigentum wurden erleichtert.

Für die neuen Bauten wird es nach der Fertigstellung des Baus und nach der Vorlage des erforderlichen Belege von den zuständigen Behörden automatisch gemacht.

Für alte Bauten,die vor der Veröffentlichung dieser Gesetzänderungen(07.07.2009 fertig gebaut worden sind und auch eine Genel Iskan (allgemeine Wohngenehmigung) haben,wird die Umwandlung in Stockwerkseigentum durch Beantragung des Eigentümers erfolgen!


Im Prinzip bleibt das Gesetz weiter bestehen, lediglich die Strafandrohung, der Erledigungstermin und die Pflicht zur gemeinsamen Beantragung wurden gestrichen.

Es ist nun jedem einzelnen Eigentümer selbst überlassen, ob und wann er eine Umschreibung - die nötigen Unterlagen wie Iskan etc. vorausgesetzt - vornehmen lassen will.

Stockwerkseigentumsgesetz betrifft übrigens auch Villenanlagen etc.

hG

Reiner
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Beitragvon Millinger » Di 3. Nov 2009, 15:46

Na toll ! oder doch nicht ???

Also wir haben nach dem Artikel in der Türkis Nr. 10 ( Seite 16) beim Tapuamt in Gazipasa nachgefragt. Einzelantrag auf kat mülkiyeti ist nicht. Nur als Block ( sind jeweils 10 Terrassenhäuser ). Da für eine Wohnung noch kein Iskan ausgegeben wurde (weil Eigentümer sich nicht kümmern) ist nichts mit dem sog. Tapu 2.
Kann jemand was genaueres sagen, wann Änderung erwartet wird. ( Stand 22.10.)

Gruß

Schorsch
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Beitragvon oba » Mi 4. Nov 2009, 02:06

wie bereits oben angemerkt,ist das Gesetz (5912 vom 07.07.2009) in Kraft und somit gültig.

Gesetz 5912

vieleicht sollten sich die Beamten das mal durchlesen.

hG

Reiner
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Re: Tapu-Änderung

Beitragvon Millinger » Do 30. Jun 2011, 09:20

Hilfeeee!
Online komme ich leider nicht mehr an den Artikel ( Türkis Nr. 10/Seite 16) heran. Kann mir jemand diesen zumailen?
@Martina : hatte Dir ne Mial geschickt, hast Du wahrscheinlich nicht gesehen/erhalten?

Grüße
carpe diem
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