Hallo,
hab bisher leider nichts vernünftiges zum Thema Verwaltertätigkeit gefunden.
Klar ist scheinbar, dass Häuser mit mehreren Parteien einen s.g. Verwalter/Beirat wählen müssen.
Gibt es für diese Tätgikeit irgend eine Beschreibung, was damit verbunden ist und welche rechtliche Stellung der Verwalter einnimmt, evtl. auch Haftungsfragen ??
Ich weiß, es ist eine sehre spezielle Frage, abver vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Gruss UIwe