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Mitgliederversammlung

BeitragVerfasst: Do 25. Apr 2019, 18:26
von WUMPA
Hallo liebe Mitglieder des Forums.
Wer kann mir folgende Frage beantworten:
Wieviel Stimmrecht hat ein Eigentümer / Erbauer einer Immobilie bei einer Eigentümerversammlung, wenn er
noch die Majorität über noch nicht veräußerte Wohnungen hat.
z.B. Die Immobilie hat 30 Wohnungen, hiervon sind 10 verkauft, 20 gehören noch dem Erbauer.
Bei einer Eigentümerversammlung könnte er theoretisch seine eigenen Belange durchsetzen bzw.
eingebrachte Forderungen / Eingaben ablehnen.
In Deutschland hat lt. Gesetz ein Eigentümer mehrerer Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus
nur 1 Stimmrecht. Ist dies auch in der Türkei so ? Wer kann mir hierüber Auskunft geben ?
Herzliche Gruesse, Wolfgang

Re: Mitgliederversammlung

BeitragVerfasst: Do 25. Apr 2019, 19:28
von horsti
Soweit mir bekannt ist, kann ein Eigentümer maximal 3 Stimmrechte in der Eigentümerversammlung haben.

Re: Mitgliederversammlung

BeitragVerfasst: Fr 26. Apr 2019, 06:54
von Thomas 43
Hallo
Schreibe doch einfach dein Problem!
Thomas

Re: Mitgliederversammlung

BeitragVerfasst: Fr 26. Apr 2019, 10:03
von WUMPA
Hallo Thomas,
das Problem ist oben beschrieben.
Wieviel Stimmrecht hat 1 Eigentümer (Besitzer / Erbauer) von 20 Wohnungen in einem Gebäude von 30 Wohnungen.

Re: Mitgliederversammlung

BeitragVerfasst: Fr 26. Apr 2019, 12:55
von Cykcilli
Bei uns gab und gibt es so etwas nicht!
Wir haben immer alles sachlich bei der Eigentümerversammlung beredet und halten es immer noch so.
Wir haben auch keinen Verwalter. Das erledigt einer der türkischen Eigentümer.
Er bekommt dafür etwas vom Hausgeld!
Irgendwie sind wir immer auf einen Nenner gekommen.
Und, das deutsche Gesetz gilt hier nicht! [x44]

Re: Mitgliederversammlung

BeitragVerfasst: Fr 26. Apr 2019, 18:56
von WUMPA
Hallo Cykcilli, vielen Dank für den netten Komentar.
Es freut mich für Sie, dass alles so gut bei Ihnen klappt, jedoch beantwortet dies nicht meine Frage.
Daß deutsche Gesetz in der Türkei nicht gelten ist mir schon bewusst, habe ich auch nie behauptet.
Ich wollte / möchte lediglich wissen wie es in der Türkei mit den Stimmrechten geregelt ist.

Re: Mitgliederversammlung

BeitragVerfasst: Sa 27. Apr 2019, 12:19
von Peter.sz
Hallo Wumpa

Im wohngesetz 624 der Stadt Alanya ist alles geregelt. Jeder Eigentümer hat nur, unabhängig wieviel Wohneinheiten derjenige hat, max. 3 Stimmen.
Genauen Text habe ich leider nur in Alanya. . Dss Gesetz ist auch öffentlich im Internet einsehbar ( auf Türkisch). genaueres am Montag, bin Dann in Alanya
vor Ort.
Gruß
Peter