Hallo liebe Mitglieder des Forums.
Wer kann mir folgende Frage beantworten:
Wieviel Stimmrecht hat ein Eigentümer / Erbauer einer Immobilie bei einer Eigentümerversammlung, wenn er
noch die Majorität über noch nicht veräußerte Wohnungen hat.
z.B. Die Immobilie hat 30 Wohnungen, hiervon sind 10 verkauft, 20 gehören noch dem Erbauer.
Bei einer Eigentümerversammlung könnte er theoretisch seine eigenen Belange durchsetzen bzw.
eingebrachte Forderungen / Eingaben ablehnen.
In Deutschland hat lt. Gesetz ein Eigentümer mehrerer Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus
nur 1 Stimmrecht. Ist dies auch in der Türkei so ? Wer kann mir hierüber Auskunft geben ?
Herzliche Gruesse, Wolfgang