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Postadresse unvollständig?

BeitragVerfasst: Mi 19. Dez 2012, 12:08
von margretuerhard
Hallo,
kann mir evtl. jemand weiterhelfen?
Ich wollte einem Bekannten ein paar Bilder zuschicken,
leider kam der Brief (?unzustellbar?) zurück.
Der Betreffende hatte mir aber DIESE Adresse aufgeschrieben...

Aziz Durmaz
Cumhuriyet Mahallesi
Pulu Berge merki
küme evler Nr. 20
Türkei


Beste Grüße -und DANKE!!!!!!!!!!!!! 2xxx2

Re: Postadresse unvollständig?

BeitragVerfasst: Mi 19. Dez 2012, 13:36
von Peter.sz
Hallo
Es fehlt wohl die PLZ und Ortsangabe! Falls dein Bekannter in Alanya wohnt "07400 Alanya"
Gruß
Peter

Re: Postadresse unvollständig?

BeitragVerfasst: Mi 19. Dez 2012, 15:37
von margretuerhard
HOPPALA :cry: da hat Er scheinbar Mist gebaut,
ich habe nur die handschriftliche Bitte um Mithilfe für die Ausreise nach D
und da steht die Anschrift -wie beschrieben- ´drauf.
Er arbeitet ( oder auch nicht mehr ) im Hotel AMARA BEACH
jetzt ALWA DONNA, in Gündogdu als Koch,
daher wird der Wohnsitz nicht Alanya sein :oops:

Re: Postadresse unvollständig?

BeitragVerfasst: Do 20. Dez 2012, 09:36
von Millinger
Und Ihr kennt diesen Menschen nicht näher ? Nur durch seine Tätigkeit als Koch in nem Hotel in dem Ihr mal Urlaub verbraucht habt?
Und dann wollt Ihr Euch eine solche Schüppe an Verantwortung für die Einreise aufladen? Respekt!
Was ich jetzt dazu sage, soll in keinster Weise als Vorwurf verstanden werden, sondern einfach nur zum Nachdenken
anregen:
Wenn Ihr diesen Menschen wirklich nur wie oben beschrieben kennt, dann überlegt mal, wie viele andere mag er noch mit dem gleichen Ansinnen angesprochen haben?? Ich glaube Ihr seit da ein wenig blauäugig.
Wenn Ihr nicht mal den Wohnort des Mannes kennt??? ohaaa

Nix für Doppelungut

Re: Postadresse unvollständig?

BeitragVerfasst: Do 20. Dez 2012, 12:05
von sanny59
@Millinger

Ja da haste Recht.

Mann muß immer ein Gesundes Misstrauen Haben.

Denn Sie Arbeiten immer im Hotel als Koch oder Kellner.

Ich Sprech aus Erfahrung den überall wo wir schon waren in der Welt immer das Gleiche Spiel.

LG


Sanny59/63

PS: Holzauge sei Wachsam!!!!!!

Re: Postadresse unvollständig?

BeitragVerfasst: Do 20. Dez 2012, 20:31
von Yilmaz
Sie werden es erst merken, wenn sie den Text der Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde gelesen haben.

Gruß


Ach, hier mal der Text der Stadt Hamburg:

Verpflichtungserklärungen, Aufenthalt bis zu 3 Monaten

Wenn Sie einen ausländischen Besucher einladen wollen, der für die Einreise ein Visum benötigt, ist es in der Regel erforderlich, dass Sie gegenüber dem Kundenzentrum-Ausländerabteilung eine Verpflichtungserklärung abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthaltes, den Lebensunterhalt des Besuchers einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall sicher zu stellen. Eine Verpflichtungserklärung kann nicht von folgenden Personen abgegeben werden: Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB II , dem SGB XII oder ein Stipendium erhalten. Auch nicht von Ausländern, wenn sie folgendes besitzen: Duldung, Fiktionsbescheinigung, Aufenthaltsgestattung, Visum nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Visakodex, kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse.

Zu beachten
Der Einladende muss persönlich erscheinen. Das Formular zur Verpflichtungserklärung erhalten Sie nur bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Kundenzentrum und muss auch dort abgegeben werden. Vertreter von juristischen Personen können sich an das für den Sitz der juristischen Person zuständige Kundenzentrum oder das für ihren Wohnort zuständige Kundenzentrum wenden. Die genaue Zuständigkeit erfahren Sie bei Eingabe Ihrer Meldeadresse im Feld oben.

Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, genaue Personalien (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -ort), Adresse des Besuchers im Ausland, Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit. Wünschenswert ist auch die Seriennummer des Reisepasses des Besuchers. Neben Bescheiden über Kindergeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld auch bei ARBEITNEHMERN durch Vorlage der Lohn-/Gehaltbescheinigung/Bezügemitteilung für den letzten Monat. Bei RENTNERN Rentenbescheid aus dem die Höhe der aktuellen monatlichen Rente hervorgeht. SELBSTÄNDIGE/FREIBERUFLER: Letzer Steuerbescheid und aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung oder sonstige Nachweise (z.B. vom Steuerberater bescheinigt) aus denen das monatliche Nettoeinkommen oder der aktuelle monatliche Gewinn hervorgeht. Kontoauszüge oder Sparbücher reichen als Nachweise NICHT aus. JURISTISCHE PERSONEN (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), Vorsprache des Geschäftsführers oder eine Prokuristen.

Gebühren
25 EUR


Hier der LINK zum Merkblatt: [15749.gif]

http://www.hamburg.de/Dibis/form/merkbl ... Monate.pdf

Re: Postadresse unvollständig?

BeitragVerfasst: Fr 21. Dez 2012, 10:00
von Millinger
sag ich doch

Re: Postadresse unvollständig?

BeitragVerfasst: Fr 21. Dez 2012, 11:06
von margretuerhard
MOIN,
Danke für die Hinweise.

In erster Linie ging es um die Zustellung der Bilder.
Ich habe nicht vor, eine "Patenschaft" zu übernehmen, was HIER wohl zum Haupthema wurde. :shock:

Die Tätigkeit vor Ort ist definitiv bewiesen, also nicht: "das machen sie Alle"
und wer in Deutschland einen Koch sucht, der von 8:00 bis 22:00 arbeitet, wird wohl lange weitersuchen :twisted:

Beste Grüße an ALLE [a017.gif]

Re: Postadresse unvollständig?

BeitragVerfasst: Fr 21. Dez 2012, 14:38
von Millinger
mag sein dass er weitersuchen muss.
allerdings wird er den Koch aus der Türkei wohl kaum einstellen können, weil der keine Arbeitserlaubnis bekommt und genau darum ging es uns.
Es kann hier nicht jemand einreisen mit nem Tourivisum nach Einladung und dann hoffen hier nen Job zu bekommen bzw. annehmen zu dürfen.
Wir erlangen bei der Einreise in die Türkei auch keine Arbeitserlaubnis, fragt da mal andere die aus jahrelanger Erfahrung sprechen.
Aber egal, jeder soll seine eigenen Fehler machen.

Re: Postadresse unvollständig?

BeitragVerfasst: Fr 21. Dez 2012, 21:56
von Schlapser
Hallo,
muß ja schon ein Artist sein,wenn er nicht mal seine eigene Adresse kennt.
Schlapser