Erste Informationsveranstaltung der Einwanderungsbehörde
Am Mittwoch den 28.01. kam erstmals ein Beamter der Einwanderungsbehörde aus Ankara nach Alanya, um auf Einladung des Landrats Dr. Hasan Tanrıseven das neue Ausländergesetz zu erläutern und den Ausländern in Alanya die Gelegenheit zu geben, ihre Fragen zu stellen und Probleme zu schildern. Trotz der sehr kurzen Vorlaufzeit von nur 2 Tagen fanden sich etwa 70 Deutsche zum ersten Termin um 10 Uhr ein.
Herr Altay Uslu von der Einwanderungsbehörde und Herr Landrat Dr. Hasan Tanrıseven begrüssten die Anwesenden. Herr Uslu betonte, dass er auf Einladung von Herrn Dr. Tanrıseven nach Alanya gekommen sei. Im letzten Jahr habe ein neues, reformiertes Gesetz das alte von 1950 abgelöst. Die Aktualisierung sei auch im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen im Zusammenhang mit den Arbeiten zum EU-Beitritt erforderlich geworden. 1950 gab es insgesamt 30.000 registrierte Ausländer in der Türkei, heute sind es allein in Alanya so viele. Insbesondere die Regelung für den Langzeitaufenthalt und die Arbeitserlaubnis waren dringend erforderlich.
Anlaufschwierigkeiten beim neuen Gesetz
Herr Uslu sagte, ihm sei bewusst, dass es bei einem komplett neuen Gesetzesvorhaben immer Anlaufschwierigkeiten und Probleme gäbe, er bat um Verständnis und die Mithilfe der Ausländer, um das Gesetz bestmöglich umzusetzen. Die Ausländer seien in Alanya, in der gesamten Türkei sehr willkommen als Gäste und Einwohner. Integration bedeute nach seinen Worten, dass sich die Ausländer in der Türkei anpassen sollten, aber auch die Türken an die Ausländer. So sollten z.B. Türkisch-Kurse angeboten werden. Herr Dr. Tanrıseven griff diesen Vorschlag sofort auf und bat die Anwesenden, sich beim Landratsamt zu melden, wenn sie einen Türkisch-Kurs absolvieren möchten – falls das Interesse ausreiche, werde man in Zusammenarbeit mit dem Halk Eğitim Merkezi (entsprechend der Volkshochschule) Kurse anbieten.
Man sei bestrebt, alle im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz bestehenden Probleme bestmöglich zu lösen. In naher Zukunft wird die Aufgabe der Aufenthaltserteilung von der Ausländerpolizei zum Landratsamt ausgegliedert, es werden in Zukunft Beamte der Einwanderungsbehörde direkt vor Ort die Ikamet-Anträge bearbeiten. Derzeit werden die dafür vorgesehenen Mitarbeiter entsprechend geschult. Ausserdem laufen derzeit die Vorbereitungen für eine komplette Online-Abwicklung des Antragsverfahrens. Dies soll ab 2016 möglich sein.
Alle Infos online verfügbar
Herr Uslu wies ausserdem auf die neue Internetseite
www.goc.gov hin, auf der künftig sämtliche Informationen rund um den Aufenthalt auch auf deutsch bereitgehalten würden. In Zukunft soll das Antragsverfahren auch komplett online möglich sein. Auch das Antragsverfahren soll ab 2016 online möglich sein.
Neue Richtlinien für die Beantragung
Ab 2016 können Erstbeantragungen NUR in den Konsulaten der Heimatländer erfolgen. Verlängerungen sind aber dann nach wie vor innerhalb der Türkei möglich. Die Entscheidung über die Anträge muss zwingend innerhalb von 90 Tagen erfolgen. In Zukunft müssen auch Ausländer, die zum Zwecke der Arbeitsaufnahme in die Türkei kommen, nicht mehr gesondert Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen, sondern nur noch die Arbeitserlaubnis. Generell werden derzeit nur AE mit einer Laufzeit von einem Jahr erteilt, für Ehegatten von Türken 2 Jahre. Neben dem „normalen“ Visum können auch Studentenvisa, Visa zum Zwecke des Hauskaufs, Gesundheitsvisa und Visa für Sprachkurse beantragt werden.
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Ab 8 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt kann bei Vorliegen der Voraussetzungen (aus-reichendes Einkommen, Versicherung, Wohnraum) eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Der Ausländer darf sich in den letzten 5 Jahren nicht länger als 365 Tage, aber auch nicht länger als 6 Monate am Stück, im Ausland aufgehalten haben.
Maßgeblich sind hierbei die Daten im System der Ausländerbehörde, da alte Pässe inzwischen abgegeben werden müssen. Es wird empfohlen, die Einreisestempel vor Abgabe des Passes sowie andere Belege für Ein- und Ausreise bzw. andere Beweise für den Türkeiaufenthalt zu sammeln, da bei ggf. falschen Einträgen im PC-System mit den entsprechenden Belegen eine Korrektur der Einträge beantragt werden kann. Die unbefristete Aufenthalterlaubnis erlischt nach 1 Jahr Aufenthalt im Ausland. Mit der unbefristeten Aufenthalterlaubnis sind die Ausländer den türkischen Staatsbürgern quasi gleichgestellt, lediglich Militärdienst, aktives und passives Wahlrecht und Arbeiten im Staatsdienst sind nicht möglich. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist für Inhaber der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nicht mehr erforderlich.
Ansprechpartner: Der Landrat
Herr Dr. Tanrıseven betonte erneut, dass er immer ein offenes Ohr für die Belange und Probleme der in seinem Bezirk lebenden Ausländer habe, da er selbst auch einige Zeit als Ausländer in Großbritannien gelebt und gearbeitet habe und um die Probleme in einem fremden Land wisse. Er sei in den letzten Monaten mehrfach in Ankara bei der Ausländerbehörde vorstellig geworden, um besonders drängende Probleme der Ausländer anzusprechen.
Wer bei dem heutigen Termin nicht anwesend sein konnte bzw. seine Fragen nicht loswerden konnte, könne diese jederzeit schriftlich im Landratsamt abgeben. Bei Angabe einer Email-Adresse werde man die Fragen per Mail beantworten.
Fragen der Anwesenden
FRAGE: Eine Dame stellte die Frage, wie sie denn als Hausbesitzerin 6 Monate in der Türkei und 6 Monate in Deutschland leben könne?
ANTWORT: Sie können dann nur jeweils für 6 Monate ein Ikamet beantragen. Da dies wie gesagt ab 2016 online abgewickelt werden könne, ist das kein Problem. Es gilt dann aber jeweils als Neubeantragung und muss ab 2016 im Heimatland beantragt werden. 90 Tage innerhalb von 180 Tagen können Sie aber weiterhin ohne Visum einreisen.
FRAGE: Kann ich als Witwe eines türkischen Staatsangehörigen auch länger als 1 Jahr Ikamet bekommen?
ANTWORT: das ist leider derzeit nicht vorgesehen. Sie bekommen ein Jahr, können aber nach insgesamt 8 Jahren die unbefristete AE beantragen.
FRAGE: Wenn ich während meines Auslandsaufenthaltes erkranke, zählen dann die 120 Tage auch, nach denen das Ikamet ungültig wird?
ANTWORT: Wenn Sie ein ärztliches Attest vorlegen können, dass die Behandlung oder Fluguntauglichkeit über die 120 Tage hinaus gehen, wird das Ikamet nicht ungültig. Dies gilt auch für Begleitpersonen, soweit die Anwesenheit im ärztlichen Attest als erforderlich angegeben wird.
FRAGE: wir haben im letzten Jahr die unbefristete AE beantragt, mein Mann hat Sie erhalten, ich jedoch noch nicht, was sollen wir tun?
ANTWORT: Da über die Anträge innerhalb von 90 Tagen entschieden werden muss, erkundigen Sie sich bitte bei der Polizei, warum Sie Ihre AE noch nicht erhalten haben. In Zukunft werden die Antragsteller über die Entscheidung auf Wunsch via SMS informiert werden können.
FRAGE: Werden private Krankenversicherungen anerkannt?
ANTWORT: Nein, private ausländische Krankenversicherungen werden derzeit leider nicht anerkannt.
Prüfung des Sachverhalts:
Hierbei ist anzumerken, dass der Hinweis darauf, dass gerade in Deutschland alle Beamten zwingend privat versichert werden MÜSSEN, mit großem Interesse aufgenommen wurde und gleichzeitig betont wurde, dass dieser Sachverhalt in Ankara nicht bekannt war (obwohl von unserer Seite im Ausländerbeirat seit Monaten darauf hingewiesen wurde). Herr Uslu telefonierte während der Veranstaltung sofort mit der zuständigen Behörde in Ankara und sagte zu, dass dieses Problem gelöst werde. Da es im Gesetz so festgehalten sei, müsse das Gesetz entsprechend geändert werden. Man sei aber zuversichtlich, dass dieses Problem gelöst werden könne.
FRAGE: Wird der Rentenbescheid für die Ikamet-Beantragung anerkannt oder muss man zusätzlich einen bestimmten Betrag auf einer Bank nachweisen?
ANTWORT: Der Rentenbescheid genügt, wenn der Betrag den Voraussetzungen entspricht. Normalerweise genügt es, den bereits vorher beglaubigten und übersetzten Bescheid erneut vorzulegen. Allerdings ist der mit der Antragsannahme befasste Beamte berechtigt, bei Zweifeln weitere Nachweise oder die erneute Übersetzung und Beglaubigung zu verlangen.
FRAGE: wenn man als Mieter in der Türkei lebt, was muss man beachten?
ANTWORT: der Mietvertrag muss vom Notar beglaubigt werden. Auch bei einem Umzug während der Laufzeit des Ikamets muss der neue beglaubigte Mietvertrag zusammen mit der neuen Anmeldebescheinigung bei der Ausländerbehörde eingereicht werden.
Abschliessend wurde noch gesagt, dass man mit der Arbeit und der Öffentlichkeitsarbeit des Landrats sehr zufrieden sei und sich in Alanya willkommen fühle. Es wurde nochmals darauf hingewiesen, dass der Landrat as Ansprechpartner für die Ausländer tue, was möglich sei. Wünsche, Probleme und Fragen könnten jederzeit schriftlich eingereicht werden.
Martina Yaman
Türkis Magazin Alanya