Meldewesen für Ausländer?

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Meldewesen für Ausländer?

Beitragvon fibrima » Mo 9. Aug 2010, 18:35

Ich habe gehört, daß ich als Ausländerin mich beim Einwohnermeldeamt in Alanya anmelden muß. Weiß jemand mehr davon?
Lg Reni
Liebe Grüße
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Beitragvon Cimberly » Mo 9. Aug 2010, 20:40

In Alanya gibt es ein Einwohnermeldeamt?
Davon habe ich persönlich noch nichts gehört.
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Beitragvon fibrima » Mo 9. Aug 2010, 22:08

Original von Cimberly
In Alanya gibt es ein Einwohnermeldeamt?
Davon habe ich persönlich noch nichts gehört.
Liebe Grüße
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Beitragvon fibrima » Mo 9. Aug 2010, 22:13

Original von fibrima
Original von Cimberly
In Alanya gibt es ein Einwohnermeldeamt?
Davon habe ich persönlich noch nichts gehört.

Das ist das "Nüfus-Müdürliyi (oder so ähnlich) im roten Amt des Kaymakan (Landrates) hinter dem Atatürkdenkmal. Das Meldegesetz gibt es wohl schon länger, ist bisher nur nicht beachtet worden. Bisher haben das auch die Muhtare gemacht, die wurden aber infolge Mißbrauchs in dieser Sache ausgeschaltet. Eine Bekannte hat bei der Anmeldung erfahren, daß in ihrer Wohnung sechs! Türken gemeldet sind.

Es gibt ein Formular dafür und es wird empfohlen, dieses auf dem Rathaus ausfüllen zu lassen, damit die Adresse auch stimmt.
Liebe Grüße
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Beitragvon Cimberly » Mo 9. Aug 2010, 22:33

Vielen Dank für die Information.
Ich würde das nicht machen, da es auch nicht Pflicht ist.
Liebe grüße cim
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Beitragvon oba » Mo 9. Aug 2010, 23:19

da gibts es kleine Unterschiede, das eine ist die Meldepflicht, das andere die Anmeldepflicht.

Jeder muss sich bei einem Aufenthalt in TR bei der Jandarma melden, egal ob im Hotel oder in den eigenen vier Wänden.

Wer eine Wohnung besitzt und sich dort ständig oder für längere Zeit aufhält, muss sich "anmelden", davon befreit ist lediglich ein zweiter oder weiterer Wohnsitz in TR.

Ebenso wie in D gibt es ein Meldegesetz, das Verstösse unter empfindliche Strafen stellt.

Wer nur einen Wohnsitz in z.B. D hat und sein türkisches Dauer- (oder Langzeit-) Domizil als "Zweitwohnung ansieht, der irrt. Er ist in beiden Ländern meldepflichtig.

Nach dem deutschen Meldegesetz wird im Übrigen geprüft, wo der Lebensmittelpunkt ist und der ist i.d.R. dort, wo man sich überwiegend (d.h. also mehr als 180 Tage im Jahr) aufhält. Somit ist dann Botschaft oder Konsulat zuständig.

"Briefkastenaddressen" gehen nur solange gut, wie es die "lieben Nachbarn/Freunde" es wollen oder bis die Behörden aus sonstigen Gründen "dahinter" kommen.

Insbesondere wichtig für in D gesetzlich Versicherte, Lohnsteuerkartenempfänger etc.

Im Übrigen ist auch das Doppelbesteuerungsabkommen D/TR gekündigt und läuft demnächst aus.

hG

Reiner
bir baþka Oba yok ;-)
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Beitragvon Cimberly » Mo 9. Aug 2010, 23:31

Grüße Rainer,
so ganz genau verstehe ich das nicht.
Egal ob Hotel oder Wohnung, das hört sich für mich so an als wenn ich jetzt eine Woche im Urlaub bin zur Jandarma rennen muss..
Woher hast du deine Information, das ist für mich ganz Neu was du hier schreibst.
Was bedeutet dieser Text bitte genau:
Im Übrigen ist auch das Doppelbesteuerungsabkommen D/TR gekündigt und läuft demnächst aus.
Danke im voraus
Cimberly
 
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Beitragvon Martina » Di 10. Aug 2010, 07:49

Ganz einfach, wenn Du dich im Hotel an der Rezeption meldest, gibt das Hotel die Meldung an die Jandarma weiter.

Wer vorher schon eine tr. Kimliknummer hatte, die im Internet abrufbar ist, der braucht sich nicht mehr beim Nüfüs Müdürlüðü anzumelden. Der ist schon im System.

Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde einseitig von D gekündigt, wohl um ein dem deuschen Fiskus genehmeres neues abzuschliessen.
Auf der Seite des BFA habe ich folgende Meldung gefunden:


Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei paraphiert

Deutschland hat am 6. Mai 2010 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung [Glossar] (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen paraphiert. Es wurde eine rückwirkende Anwendung des neuen DBA ab dem 1. Januar 2011 vereinbart, so dass es nahtlos an das dann auslaufende alte DBA anknüpft. Sobald das neue DBA unterzeichnet worden ist, wird der Abkommenstext veröffentlicht.


Martina
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Beitragvon fibrima » Di 10. Aug 2010, 09:33

Ich habe eine Kimliknummer. Diese muß auch auf dem Meldeformular eingetragen werden. Ich beziehe mich auf einen Artikel in der Türkis vom 15.05.2010
LG Reni
Liebe Grüße
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Beitragvon celikaile » Di 10. Aug 2010, 15:05

Leider muss man auf jeden Fall zum Meldeamt und sich anmelden. Jeder der ein Ýkamet hat ist dazu verpflichtet. Als erstes als ich da war sagte man mir das das bei Auslaendern nicht so ernst genommen wird und dadurch auch keine Stafe faellig wird wenn man es unterlaesst. Aber so ist das leider nicht richtig...... Man muss sich anmelden. sonst wird man zur Kasse gebeten...
LG Carmen

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.
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