Das informative Forum für Touristen, Langzeiturlauber und Auswanderer an der Türkischen Riviera rund um Alanya
Millinger hat geschrieben:nöh..strafbar nicht !
Es reicht, wenn man unter dieser Anschrift gelegentlich auch tatsächlich erreichbar ist, zb bei Geschwistern oder eigenen Kindern.
Wichtig ist, dass man eine sog. ladungsfähige Adresse hat, ist ähnlich als würde man einen Zustellungsbevollmächtigen bestimmen.
Ausserdem kann man die deutsche Anschrift auch als Hauptwohnsitz angeben. Wer alles richtig machen will meldet seine Anschrift
in der Türkei als Nebenwohnsitz, die in D als Hauptwohnsitz. Es ist nicht von Belang ob und wie lange man sich tatsächlich am
HAW aufhält.
bams hat geschrieben:wir beziehen noch keine Rente ....
aber wir haben KEINEN Wohnsitz mehr in Deutschland und uns wurde von der Rentenanstalt gesagt, dass wir die Rente (wenn es dann mal soweit ist) brutto erhalten - also ohne Abzug von Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Co. und Steuern ... ist dem so???? Stimmt das oder bekommen wir doch Steuern abgezogen????
LG
von-mal-wieder-tooootal-verunsichert-bams
Millinger hat geschrieben:@Melaike
Tja... Melderecht ist LANDESrecht. Jedes unserer Bundesländer hat ein eigenes Meldegesetz. Hier in NW wird auch laut Auskunft der elektronischen Melderegister eindeutig in Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz unterschieden. Nicht Unterschieden wird dabei, ob der Nebenwohnsitz im Ausland ist, er wird als Nebenwohnsitz erfasst. Tatsache ist, der Hauptwohnsitz kann nur in D sein.
Selam
Gudrun hat geschrieben:Hi, alle zusammen,
mir wurde bei meinem Termin auf der Rentenberatung auch gesagt, daß die Krankenversicherung nebst Pflegeversicherung abgezogen wird, aus juristischen Gründen das Geld nur auf eine deutsche Bank überwiesen wird (weiterer Transfer ist dann meine Sache ), die Rente müßte ich dann auf alle Fälle versteuern und zwar in dem Land, indem die Rente ausgezahlt wird-also D-, wie ich an die Formulare rankomme, ja halt Internet oder sonstige Verwandschaft.
Wenn ich D für ständig verlasse, ändert das an der Steuerpflicht nichts, ich kann aber auf Antrag aus der Krankenversicherung raus-blos auch nie wieder hinein!
Da wir die ersten Rentenjahre unseren Aufenthalt noch auf D und T aufteilen, erledigt sich diese Frage erstmal für uns und später hoffe ich auf eine Verbesserung der D/T-Beziehungen, na schaun wir mal.....
mfg Gudrun
Zurück zu Auswandern... und dann kommt der Alltag
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