Der Antrag für Aufenthaltsgenehmigung wird an die Konsulate in dem Land gestellt, in dem der Ausländer sich gesetzlich aufhält oder dessen Staatsbürger er ist.
Wahrscheinlich meinst du folgenden Passus - ich habe das (noch) eingefügt:
Die ersten Anträge für den Aufenthalt können nur (noch) bis zum 31.12.2014 an die Alanya Polizeidirektion Ausländerbehörde gestellt werden. Und dann habe ich noch gelesen:
Mit Mietwohnung oder Yacht erhalten Erstbeantrager max 2 Jahre,
Immobilienbesitzer 5 Jahre. Seit 2014 gibt es eine Möglichkeit der unbefristeten
Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die sich mehr als 8 Jahre im Land aufgehalten haben. Voraussetzungen und Kosten sind derzeit noch nicht bekannt gegeben.
Nicht ganz so schön:
Achtung!: Abgelaufene Aufenthaltsgenehmigungen / Visa können NICHT verlängert werden, diese müssen neu beantragt werden.
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Gehen wir mal davon aus, dass man jetzt tatsächlich die Anträge bei den Konsulaten in Deutschland stellen kann entfallen auf jeden Fall die
Sprachprobleme - denn in den Konsulaten spricht man deutsch.
Keykubat