das VCerluste sozialisiert und Gewinmne privatisiert werden, ist ja sooo neu nicht.
Kann man mir aber mal erklären warum Bestechung strafbar ist, Parteispenden jedoch nicht?
In beiden Fällen soll doch wohl das Gleiche erreicht werden, nämlich den Empfänger "wohlwollend" zu stimmen.
Oder glaubt jemand das Märchen, das Parteispenden eine soziale Wohtat sind, die es den Parteien ermöglicht politische Bildung zu betreiben?
Wie sagte Luther schon so schön: der Teufel scheisset alleweil auf den gleichen Haufen.
hG
Reiner