Tapu-Gesetz

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Beitrag von Martina » Fr 26. Jun 2009, 16:48

Stand doch im Türkis 01 alles richtig.... unsere Info kam direkt von der Stadt bzw. Ausländerbeirat...

Martina

Beitrag von Micha » Fr 26. Jun 2009, 14:42

Hallo Reiner
weiß ich war mit dem M auch nur Ironisch gemeint.
Gruß :smilie[121]

Beitrag von oba » Fr 26. Jun 2009, 13:11

Hallo Micha,

war auch nicht gegen Dich geridchtet, sondern in Richtung Zeitung gedacht.

Da erwarte ich mir doch etwas weniger "Schnellschüsse", dafür bessere Recherche und Genauigkeit.

Ich schrei ja auch nicht "Essen ist fertig", wenns noch gar nicht im Topf ist.

hG

Reiner

Beitrag von Micha » Fr 26. Jun 2009, 10:02

Hallo Oba,

den Text hatte ich wie man oben sehen kann,
so übernommen.
Habe mir heute Morgen noch ein " M " gekauft
und verbessert.
Gruß

Beitrag von oba » Do 25. Jun 2009, 23:21

Bislang ist das beschlossene Gesetz noch nicht rechtskräftig, der Staatspräsident hat noch nicht unterschrieben und die Veröffentlichung im Gesetzesblatt steht auch noch aus. Erst dann erhält ein Gesetz Gültigkeit.

Der Bericht enthält auch sonst einige Irrtümer.

Das Kat Irtifaký wird nicht abgeschafft, es ist und bleibt die Grundstücksteilungserklärung, die auch bei Erbschaften etc. Anwendung findet.

Nicht erwähnt wurde auch, dass die Sammeländerung für betroffene Grundstücke/Eigentümergemeinschaften aufgehoben werden soll und somit auch jeder einzelne Eigentümer für seinen Anteil die Änderung beantragen können soll.

Dass das Gesetz nur für Eigentumswohnungen Gültigkeit hat, ist ebenfalls unrichtig, es gilt zum Beispiel auch für Villenanlagen und andere Bauformen, bei denen es gemeinsamen Grundbesitz aber getrenntes Wohneigentum gibt.

"Kat ülkiyeti"
da gehört ein M vor das ü, bei Gesetzen sollte man da schon etwas genauer sein.

hG

Reiner

Tapu-Gesetz

Beitrag von Micha » Do 25. Jun 2009, 22:14

Auszug aus Prima Türkei Online:

Gesetz gilt nur für Tapus von Eigentumswohnungen
Damit müssen jetzt doch alle Wohneinheiten, deren Tapus noch auf "Kat irtifaký" laufen, bis zum 28. November 2009 umgeschrieben werden. Voraussetzung ist jedoch, dass das Gebäude bereits ein "Yapý Ruhsatý" besitzt. Für die Formalitäten werden nur noch das Original-Tapu, der Yapý Ruhsatý und eine Erdbebenversicherung benötigt. Die Geldstrafe von 1.000 TL für das Versäumen der Frist bis zum 28. November 2009 wurde abgeschafft. Wohnungseigentümer in Gebäuden, die noch keinen Yapý Ruhsatý besitzen, werden aufgefordert, umgehend die Voraussetzungen einzuhalten. Dann können deren Tapus in kürzester Zeit auf "Kat Mülkiyeti" geschrieben werden können.

Gruß

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