von oba » Do 25. Jun 2009, 23:21
Bislang ist das beschlossene Gesetz noch nicht rechtskräftig, der Staatspräsident hat noch nicht unterschrieben und die Veröffentlichung im Gesetzesblatt steht auch noch aus. Erst dann erhält ein Gesetz Gültigkeit.
Der Bericht enthält auch sonst einige Irrtümer.
Das Kat Irtifaký wird nicht abgeschafft, es ist und bleibt die Grundstücksteilungserklärung, die auch bei Erbschaften etc. Anwendung findet.
Nicht erwähnt wurde auch, dass die Sammeländerung für betroffene Grundstücke/Eigentümergemeinschaften aufgehoben werden soll und somit auch jeder einzelne Eigentümer für seinen Anteil die Änderung beantragen können soll.
Dass das Gesetz nur für Eigentumswohnungen Gültigkeit hat, ist ebenfalls unrichtig, es gilt zum Beispiel auch für Villenanlagen und andere Bauformen, bei denen es gemeinsamen Grundbesitz aber getrenntes Wohneigentum gibt.
"Kat ülkiyeti"
da gehört ein
M vor das ü, bei Gesetzen sollte man da schon etwas genauer sein.
hG
Reiner
Bislang ist das beschlossene Gesetz noch nicht rechtskräftig, der Staatspräsident hat noch nicht unterschrieben und die Veröffentlichung im Gesetzesblatt steht auch noch aus. Erst dann erhält ein Gesetz Gültigkeit.
Der Bericht enthält auch sonst einige Irrtümer.
Das Kat Irtifaký wird nicht abgeschafft, es ist und bleibt die Grundstücksteilungserklärung, die auch bei Erbschaften etc. Anwendung findet.
Nicht erwähnt wurde auch, dass die Sammeländerung für betroffene Grundstücke/Eigentümergemeinschaften aufgehoben werden soll und somit auch jeder einzelne Eigentümer für seinen Anteil die Änderung beantragen können soll.
Dass das Gesetz nur für Eigentumswohnungen Gültigkeit hat, ist ebenfalls unrichtig, es gilt zum Beispiel auch für Villenanlagen und andere Bauformen, bei denen es gemeinsamen Grundbesitz aber getrenntes Wohneigentum gibt.
[quote]"Kat ülkiyeti" [/quote] da gehört ein [b]M[/b] vor das ü, bei Gesetzen sollte man da schon etwas genauer sein.
hG
Reiner